27. BTM-Änderungsverordnung in Kraft getreten

Mit der 27. Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung (27. BtMÄndV) wurden zum 17. Juli 2013 insgesamt 26 neue Stoffe in die Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) aufgenommen:

  • Mit Lisdexamfetamin wird ein in der Therapie eingesetzter Stoff durch Aufnahme in Anlage III des BtMG (verkehrs- und verschreibungsfähige Betäubungsmittel) den betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften unterstellt.
  • Bei den anderen missbräuchlich verwendeten psychoaktiven Stoffen handelt es sich um synthetische Cannabinoide, synthetische Derivate des Amfetamins, Cathinons und Phencyclidins sowie die Benzodiazepine Etizolam und Phenazepam.

Quelle: Mitteilung des BfArM

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