27. BTM-Änderungsverordnung in Kraft getreten
Seminarempfehlung
26./27. November 2024
Wie werden Arzneimittel-Medizinprodukt-Kombinationen reguliert?
Mit der 27. Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung (27. BtMÄndV) wurden zum 17. Juli 2013 insgesamt 26 neue Stoffe in die Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) aufgenommen:
- Mit Lisdexamfetamin wird ein in der Therapie eingesetzter Stoff durch Aufnahme in Anlage III des BtMG (verkehrs- und verschreibungsfähige Betäubungsmittel) den betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften unterstellt.
- Bei den anderen missbräuchlich verwendeten psychoaktiven Stoffen handelt es sich um synthetische Cannabinoide, synthetische Derivate des Amfetamins, Cathinons und Phencyclidins sowie die Benzodiazepine Etizolam und Phenazepam.
Quelle: Mitteilung des BfArM