Änderung der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtMVV)

Die Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) wird in weiten Teilen überarbeitet und neu gefasst. Ziel ist es, die betäubungsmittelrechtlichen Regelungen zur Substitutionstherapie Opioidabhängiger den aktuellen Bedürfnisse anzupassen unter Berücksichtigung des wissenschaftlichen Erkenntnisfortschritts. Des Weiteren soll eine notwendige Substitutionstherapie erleichtert und die Rechtssicherheit für die behandelnden Ärzte erhöht werden. Hierzu werden Regelungen, die unmittelbar ärztlich-therapeutische Bewertungen betreffen, in die Richtlinienkompetenz der Bundesärztekammer (BÄK) überführt.

In der BtMVV werden hauptsächlich die Kernvorschriften der Substitutionstherapie in § 5 BtMVV neu gefasst. Der Verordnungsentwurf bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Hierzu hat das BMG am 15. März dem Bundesrat die dritte Verordnung zur Änderung der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtMVV) übermittelt.

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