Änderungen am Betäubungsmittelgesetz
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hatte bereits im März einen Referentenentwurf zur 26. Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (26. BtMÄndV) vorgelegt. Dieser wurde nun auf der Homepage des Ministeriums veröffentlicht.
Ziel des Referentenentwurfs ist es, die Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) den neuesten Beurteilungen bestimmter Stoffe anzupassen und Empfehlungen des Sachverständigenausschusses für Betäubungsmittel umzusetzen.
Es sollen 28 Stoffe in die Anlagen I und II des BtMG neu aufgenommen werden (u.a. synthetische Derivate von Amphetamin, Piperazin, Kokains und synthetische Cannabinoide).
Weiterhin sollen in Anlage III des BtMG schnell freisetzende, flüssige Tilidin-Arzneimittel aufgenommen werden.
Wolfgang Schmitt
CONCEPT HEIDELBERG