Änderungen am Betäubungsmittelgesetz

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hatte bereits im März einen Referentenentwurf zur 26. Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (26. BtMÄndV) vorgelegt. Dieser wurde nun auf der Homepage des Ministeriums veröffentlicht.

Ziel des Referentenentwurfs ist es, die Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) den neuesten Beurteilungen bestimmter Stoffe anzupassen und Empfehlungen des Sachverständigenausschusses für Betäubungsmittel umzusetzen.

Es sollen 28 Stoffe in die Anlagen I und II des BtMG neu aufgenommen werden (u.a. synthetische Derivate von Amphetamin, Piperazin, Kokains und synthetische Cannabinoide).

Weiterhin sollen in Anlage III des BtMG schnell freisetzende, flüssige Tilidin-Arzneimittel aufgenommen werden.

Wolfgang Schmitt
CONCEPT HEIDELBERG

Zurück zur Newsübersicht

Kontakt

Kontaktieren Sie uns

Haben Sie Fragen?

Concept Heidelberg GmbH
Rischerstraße 8
69123 Heidelberg

Tel. :+49622184440
Fax : +49 6221 84 44 84
E-Mail: info@concept-heidelberg.de

zum Kontaktformular

NEWSLETTER

Bleiben Sie informiert mit dem GMP Newsletter von Concept Heidelberg!

GMP Newsletter

Concept Heidelberg bietet verschieden GMP Newsletter die Sie auf Ihren Bedarf hin zusammenstellen können.

Hier können Sie sich kostenfrei registrieren.