Änderungen im Betäubungsmittelgesetz
Der Bundesrat hat der 25. Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften abschließend zugestimmt.
Daraus ergeben sich folgende Änderungen im Betäubungsmittelgesetz und dessen Anlagen:
- Cannabis: Hier ist nun eine Zulassung und eine ärztliche Verschreibung auf Betäubungsmittelrezept möglich
- Flunitrazepam: Die Verschreibung Flunitrazepam-haltiger Arzneimittel ist nur noch auf Betäubungsmittelrezept möglich
- Tapentadol: Festlegung einer Höchstverschreibungsmenge
Daneben gab es Änderungen für den Umgang mit Betäubungsmitteln in Alten- und Pflegeheimen, Hospizen und in Einrichtungen der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung.
Die Änderungsverordnung wird nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.
Wolfgang Schmitt
CONCEPT HEIDELBERG