Änderungen im Betäubungsmittelgesetz

Der Bundesrat hat der 25. Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften abschließend zugestimmt.

Daraus ergeben sich folgende Änderungen im Betäubungsmittelgesetz und dessen Anlagen:

  • Cannabis: Hier ist nun eine Zulassung und eine ärztliche Verschreibung auf Betäubungsmittelrezept möglich
  • Flunitrazepam: Die Verschreibung Flunitrazepam-haltiger Arzneimittel ist nur noch auf Betäubungsmittelrezept möglich
  • Tapentadol: Festlegung einer Höchstverschreibungsmenge

Daneben gab es Änderungen für den Umgang mit Betäubungsmitteln in Alten- und Pflegeheimen, Hospizen und in Einrichtungen der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung.

Die Änderungsverordnung wird nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

Wolfgang Schmitt
CONCEPT HEIDELBERG

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