Änderungen in BTM-Gesetzgebung
Seminarempfehlung
26./27. November 2024
Wie werden Arzneimittel-Medizinprodukt-Kombinationen reguliert?
Eine geplante bzw. gewünschte Änderung am BTM-Gesetz hat es stellenweise sogar in die Medien außerhalb der einschlägigen Fachpresse geschafft: Das Bundesland Hessen möchte sogenannte Drug-Checking-Einrichtungen etablieren und hat hierzu einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes vorgelegt. Hiermit soll eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, Voraussetzungen für Drug-Checking-Einrichtungen zu schaffen. Hier sollen Stoffe, die in der Ausgeh- und "Nightlife"-Szene konsumiert werden, untersucht werden, um den Inhalt dieser Stoffe festzustellen. Diese Einrichtungen sollen der Beratung und Aufklärung dienen, aber auch den Behörden Informationen liefern, welche Stoffe in der Szene gehandelt werden und gegebenenfalls die Warnung vor besonders gefährlichen Stoffen ermöglichen.
Der Entwurf wurde Anfang November 2020 im Plenum des Bundesrates beraten und zur weiteren Diskussion federführend an den Gesundheitsausschuss und mitberatend an den Rechtsausschuss verwiesen.
Fast zeitgleich hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) einen Entwurf zur "21. Verordnung zur Änderung von Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes" vorgelegt. Mit diesem sollen sechs weitere neue psychoaktive Stoffe (NPS) in die Anlage II des BtMG aufgenommen werden. Hierbei handelt es sich um die Stoffe Alpha-PHP, 4F-MDMB-BINACA, N-Ethylhexedron, Flualprazolam, Crotonylfentanyl und Valerylfentanyl.