Änderungen in der BTM-Gesetzgebung (Anlagen)
Seminarempfehlung
26./27. November 2024
Wie werden Arzneimittel-Medizinprodukt-Kombinationen reguliert?
Der Entwurf der Bundesregierung "Zweiunddreißigste Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften" wurde nun als Drucksache durch den Bundesrat veröffentlicht. Mit dieser Verordnung sollen drei weitere neue psychoaktive Stoffe (NpS) in die Anlage II des BtMG aufgenommen werden:
- Isotonitazen (synthetisches Opioid)
- MDMB-4en-PINACA (synthetisches Cannabinoid)
- 2-Methyl-AP-237 (2-Methyl-Bucinnazin, synthetisches Opioid)
Damit sollen die Verbreitung und der Missbrauch dieser gesundheitsgefährdenden NpS eingedämmt werden und es soll die Strafverfolgung erleichtert werden.
Zudem wird in die Anlage III des BtMG der Arzneistoff Remimazolam einschließlich der dafür notwendigen Ausnahmeregelung aufgenommen.