Aktualisierung des EMA Frage und Antwort-Dokumentes zu Kombinationsprodukten
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18.-20. Februar 2025
Kombinationsprodukte (die Kombination von einem Arzneimittel und einem Medizinprodukt) sind immer mehr "am Kommen". Die Regulierung von diesen Kombinationsprodukten ist allerdings sehr komplex. Einmal müssen die arzneirechtlichen Vorgaben bzgl. Zulassung und GMP eingehalten werden. Die Überwachung erfolgt dann über GMP-Aufsichtsbehörden. Auf der anderen Seite müssen auch die medizinprodukterechtlichen Vorgaben berücksichtigt werden. Das bedeutet eine Orientierung an der Medizinprodukte-Verordnung (Medical Device Regulation, MDR) und die Einhaltung von harmonisierten Normen. Ggf. ist auch eine Benannte Stelle eingebunden.
In den USA ist es nochmals anders, da es dort eigenständige GMP-Regeln für "Combination Products" gibt. Hilfestellung für den EU-Raum gibt hier u.a. das EMA Frage-und-Antwort Dokument Questions & Answers for applicants, marketing authorisation holders of medicinal products and notified bodies with respect to the implementation of the Medical Devices and In Vitro Diagnostic Medical Devices Regulations ((EU) 2017/745 and (EU) 2017/746).
Das Dokument stammt ursprünglich aus dem Jahre 2019 und richtet sich an Antragsteller, Genehmigungsinhaber für das Inverkehrbringen und an "Notified Bodies", um Hilfestellung zu geben, wenn es um die Einbindung der European Medicines Agency (EMA) bei Kombinationsprodukten geht. Eine erste Überarbeitung erfolgte noch im Jahr 2019, eine weitere, sehr umfangreiche, im Jahr 2021. Die entsprechenden Passagen sind im Dokument mit der Jahreszahl gekennzeichnet. Ende 2023 wurde das Dokument wieder überarbeitet.
Was ist neu?
Aktualisiert wurde die Frage 2.10. Bei ihr geht es um den Einfluss der MDR und dessen Artikel 117 auf eine Zulassungseinreichung eines Kombinationsprodukts (oder wie hier im Dokument Arzneimittel-Medizinprodukte-Kombination, Drug-Device-Combination, DDC genannt) im Rahmen eines gegenseitigen Anerkennungsverfahrens (Mutual Recognition Procedures, MRP) ab 26 Mai 2017. Am 26 Mai 2017 wurde die MDR gültig. Die Revision dieser Frage klärt, dass für das MRP-Verfahren/Repeated Use Procedure (RUP) die Dokumentation entsprechend der ehemaligen Medizinprodukte-Richtline (Medical Device Directive, MDD) in der bestehenden Form akzeptiert wird. Allerdings darf es zu keinen signifikanten Änderungen des Kombinationsproduktes seit Beginn des Gültigwerdes der MDR gekommen sein. Bei signifikanten Änderungen müssen allerdings die grundlegenden Sicherheits- und Leistungsanforderungen gemäß MDR und Annex I der Richtlinie 2001/83/EC Punkt 12, Sektion 3.2 berücksichtigt werden. Und auch die unterstützende Dokumentation wie die Konformitätsbescheinigung, oder eine Notified Body Meinung im Dossier eingebunden werden. Als Beispiele für eine signifikante Änderung wird eine Designänderung oder die Änderung der Zweckbestimmung des Medizinproduktes oder ein neues Medizinprodukt genannt.
Weiter Details finden Sie im Dokument selbst.