AMG Novelle bzgl. Tierarzneimittel beschlossen

Im Bundestag wurde am 10. Juni der Entwurf eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (17. AMG-Novelle, Drucksache 19/23159) in 2. und 3. Lesung beschlossen.

Die 17. AMG-Novelle soll am 28. Januar 2022 in Kraft treten. Eigentlich sollte auch der Entwurf des Tierarzneimittelgesetzes (TAMG) in 2. und 3. Lesung behandelt und beschlossen werden, was er aber nicht wurde. Dies sollte aber noch vor der Sommerpause geschehen, denn die EU-Tierarzneimittelverordnung gilt ab dem 28. Januar 2022. Diese Verordnung umfasst Bestimmungen zur Zulassung, Maßnahmen nach der Zulassung, zur Herstellung, Einfuhr, Ausfuhr, Abgabe und Anwendung von Tierarzneimitteln sowie zu Beschränkungen und Sanktionen und löst die geltende Tierarzneimittel-Richtlinie (Directive) 2001/82/EG ab. In Deutschland wird dies nun in einem eigenständigen Tierarzneimittelgesetz (TAMG) geregelt werden. Im Zuge dessen wurden im Arzneimittelgesetz (AMG) entsprechende Passagen gestrichen oder z.T. sprachlich umstrukturiert. Hinzu kam, dass verschiedene mit der 16. AMG-Novelle getroffene Regelungen bzgl. des Einsatzes von Antibiotika neu bewertet wurden und nun verbessert und präzisiert werden mussten.

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