AMG-Novelle: Kabinett beschließt Entwurf eines Gesetzes zur Änderung
Das Kabinett hat den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften beschlossen. Mit dem Entwurf werden eine europäische Richtlinie zur Sicherheitsüberwachung von Arzneimitteln umgesetzt und bestehende Dopingvorschriften verschärft.
Mit diesen Änderungen werden Ergebnisse des am 24. Oktober 2012 vom Bundeskabinett beschlossenen Berichtes zur Evaluation des Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung des Dopings im Sport umgesetzt. Dazu erklärt Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr: "Zur weiteren Verbesserung der Bekämpfung des Dopings im Sport soll neben das bereits bestehende Besitzverbot für Dopingmittel ein Erwerbsverbot treten. Diese Änderung ergänzt das Instrumentarium zur Bekämpfung des Dopings. Sie ermöglicht eine noch effektivere Strafverfolgung im Bereich der Besitzverbotsregelung."
Das Gesetz dient auch der Umsetzung der europäischen Richtlinie im Bereich der Sicherheitsüberwachung von Arzneimittel (Pharmakovigilanz). Vorgesehen ist hier insbesondere eine Begründungspflicht für ein pharmazeutisches Unternehmen, das vorübergehend oder endgültig ein Arzneimittel vom Markt nimmt.
Der Gesetzentwurf bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates und soll noch vor der parlamentarischen Sommerpause vom Deutschen Bundestag beschlossen werden. Im Juli 2013 könnte das Gesetz in Kraft treten.
Quelle: Pressemitteilung des BMG