"Annahme verweigert!" - Die neue "Refuse-to-Receive" Guidance der FDA zu Generika-Zulassungsanträgen
Seminarempfehlung
Thursday, 13 February 2025 10.30 - 15.45 h
Focus on CADIFA and obtaining a Brazilian GMP certificate
Die FDA achtet bei der Überprüfung eingereichter Zulassungsanträge für Generika auf Vollständigkeit und auf die Einhaltung bestimmter Standards. Werden die Anträge den Standards nicht gerecht und sind gar unvollständig, verweigert das "Office of Generic Drugs" (OGD) der FDA, das diese Anträge bearbeitet, die Annahme. Die Tatsache, dass das OGD im Zeitraum von 2009 und 2012 insgesamt 497 "Abbreviated New Drug Applications" (ANDAs) zurückweisen musste, hat die Behörde dazu bewogen, eine Draft Guidance for Industry mit dem Titel "ANDA Submissions - Refuse-to-Receive Standards" zu veröffentlichen. Dieses Dokument erschien im Oktober 2013 und war für 30 Tage zur Kommentierung freigegeben.
Die Guidance erläutert in folgenden Hauptkapiteln die Gründe, die zur Zurückweisung eines Antrags führen:
- Allgemeine Richtlinien
- Fehler in der Kennzeichnung/Etikettierung
- Fehlerhaftes Typ II Wirkstoff-Drug Master File und fehlerhafte Angaben zum Wirkstoff
- Mängel im CMC-Teil des Antrags
- Mängel bezüglich Bioäaquivalenz und klinischen Studien
Neben fehlerhaften Angaben zum Wirkstoff oder den Hilfsstoffen kann auch ein Verzug bei der Zahlung der Gebühren - bei ansonsten korrekt zusammengestelltem Dossier! - zu einer Zurückweisung des Antrags führen. Die Gebührenordnung für Generika-Anträge, GDUFA, die erst seit Oktober 2012 in Kraft getreten ist, fordert die Zahlung der Gebühren bis spätestens 20 Tage nach Einreichung. Da die FDA keine Rechnungen ausstellt, wird diese Frist gelegentlich vergessen (hierzu wurden bereits Warning Letters ausgestellt). Ebenso wichtig und gemäß GDUFA erforderlich ist die Begleichung der Gebühren für ein Drug Master File. Wurde diese Gebühr nicht bezahlt, erscheint das DMF nicht auf der öffentlichen Referenzierbarkeits-Liste (available for reference list) und ist für den Generikums-Zulassungsantrag sozusagen nicht existent.
Die "Facility fee", eine weitere, nach GDUFA jährlich zu entrichtende Gebühr, führt bei Zahlungsverzug ebenfalls zur Zurückweisung des Antrags. Diese Standort-Gebühr war im März 2013 für das Fiskaljahr 2013 und im Oktober 2013 für das Fiskaljahr 2014 zu entrichten. Vor wenigen Tagen hat die FDA eine Liste aller Firmen in Bezug auf ihren GDUFA-Status veröffentlicht. Diese GDUFA Facility Arrears List gibt Auskunft darüber, welche Firmen bereits bezahlt haben oder nicht mehr gebührenpflichtig sind. Eine weitere aktuelle Liste weist alle Firmen aus, die ihrer Pflicht nach Selbstidentifizierung (ebenfalls eine Forderung von GDUFA) nachgekommen sind. In dieser "Self Identified Facilities List" für das Fiskaljahr 2014 sind insgesamt 3777 Standorte mit vollständiger Adresse aufgeführt.