Antworten auf die öffentliche Konsultation zu Empfehlungen in Bezug auf klinische Studien

Wie in unserem Artikel "Neue Definition für Auxiliary Medicinal Products (AMPs)" berichtet, hat die EU-Kommission vier öffentliche Konsultationen zu Empfehlungen in Zusammenhang mit klinischen Studien lanciert:

  • Öffentliche Konsultation zu "Risiko-Verhältnismäßigkeits-Ansätzen in klinischen Studien",
  • Öffentliche Konsultation zur "Zusammenfassung klinischer Studienergebnisse für Laien",
  • Öffentliche Konsultation zur Überarbeitung der "Definition von Prüfpräparaten (Investigational Medicinal Products - IMPs) und Verwendung von Auxiliary Medicinal Products - AMPs" (früher "Guidance für Prüfpräparate (IMPs) und Non-Investigational Medicinal Products (NIMPs)"),
  • Öffentliche Konsultation zur Überarbeitung der "ethischen Überlegungen bzgl. klinischer Studien von Arzneimitteln, die mit Minderjährigen durchgeführt werden".

Die öffentliche Konsultation fand vom 1. Juni bis 31. August 2016 statt. Zusammenfassungen der Kommentare und die Antworten sind jetzt auf der Website der Kommission verfügbar.

Der Leitlinienentwurf der Kommission über ethische Überlegungen zu klinischen Studien an Minderjährigen schlägt eine Zahl neuer Anforderungen in Bezug auf die Entwicklung und Erprobung von Informationsmaterial für den Aufklärungs- und Zustimmungsprozess vor. Das Ziel der Leitlinie ist es, die Empfehlungen zu ethischen Gesichtspunkten klinischer Studien an Minderjährigen mit den Vorgaben der kommenden EU Clinical Trials Regulation (Nr. 536/2014) und mit den jüngsten wissenschaftlichen Erkenntnissen aus der Forschung an Kindern in Einklang zu bringen. Die fast fünfzigseitige Leitlinie erhielt 30 Reaktionen aus Interessengruppen. Die Leitlinie gehe weit über ethische Überlegungen hinaus und berühre auch viele allgemeine Studien- und "Good Clinical Practice"-Themen, so die EFPIA (European Federation of Pharmaceutical Industries and Associations) in ihrem detaillierten Feedback zum Leitlinienentwurf. Zusätzlich empfahl die "Swedish Medical Products Agency" (MPA), dass die Kommission ihre Leitlinie nicht finalisieren solle, bevor das International Council for Harmonization (ICH) seinen Anhang zur überarbeiteten E11-Leitlinie für "Clinical Investigation of Medicinal Products in the Paediatric Population" nicht finalisiert habe (um sicherzustellen, dass es keine widersprüchlichen Formulierungen zwischen den Dokumenten gibt).

Das achtzigseitige Konsultationsdokument mit dem Titel "Definition of Investigational Medicinal Products (IMPs) and use of Auxiliary Medicinal Products (AMPs)" beabsichtigt, eine zusätzliche Anleitung zur Definition von IMPs und Empfehlungen zur Nutzung von "Auxiliary Medicinal Products" (AMPs) zu liefern. Es besagt, dass Arzneimittel mit einer Zulassung IMPs sein können, wenn sie als Versuchs- oder Referenzprodukt eingesetzt werden - auch als Placebos. Außerdem definiert es AMPs als Nicht-Prüfpräparate, welche, wie im Protokoll beschrieben, zum Zwecke klinischer Studien verwendet werden. Der Vorschlag erhielt 26 Reaktionen von Interessengruppen. Insgesamt scheint es, als wäre für den Vorschlag, welcher eine überarbeitete Definition für Prüfpräparate liefert und sich mit der Nutzung von "Auxiliary Medicinal Products" in klinischen Studien beschäftigt, mehr Klarheit erforderlich. Im Detail fordert die EFPIA Klarheit für den Abschnitt, der die Vorgaben der guten Herstellungspraxis (GMP) für AMPs erklärt. Sie möchte wissen, wie Abweichungen von den GMP-Richtlinien ("full-GMP") gerechtfertigt werden müssen, und schlägt vor, dass solche Rechtfertigungen auf dem innerbetrieblichen pharmazeutischen Qualitätssystem beruhen müssen, und dass diese nicht als Teil des Protokolls erforderlich oder in irgendeiner Form vorab genehmigungspflichtig sein sollten. Darüber hinaus betont die EFPIA, dass das Dokument ausdrücklich darauf hinweisen sollte, dass AMPs nicht durch QPs ("Qualified Persons", Sachkundige Personen) zertifiziert werden müssen.

Hinsichtlich des Leitlinienentwurfs (14 Seiten) zur Nutzung risikogerechter Ansätze in klinischen Studien, auf den 40 Interessengruppen reagierten, gab es Fragen, wie dieser in die Praxis umgesetzt wird. Im Detail wurde Klärung in Bezug auf unterschiedliche Themen erbeten, insbesondere zu neuen Vorgaben wie der Vorbereitung einer Risikobewertung und eines Risikominderungsplans als Teil eines Studienprotokolls. Laut der EFPIA würde die Leitlinie von einer klareren Definition profitieren, was als minimalinterventionelle klinische Prüfung ("Low-intervention clinical trial") anzusehen ist, zusammen mit Anwendungsbeispielen der Leitlinie in der Praxis. Darüber hinaus hat die EFPIA mehr Informationen darüber gefordert, was die Risikobewertung und der Risikominderungsplan beinhalten sollten (eine Vorlage für ein solches Dokument wäre hilfreich für Sponsoren). Zusätzlich sollte die Leitlinie auch für Inspektoren klar sein. Es sollte eine klare Zusage geben, dass ein vorgeschlagener Ansatz zur Risikoidentifikation und -minderung - sobald er nach Bewertung des Antrags für die klinische Studie abgesegnet wurde  - nicht durch eine behördliche Inspektion in Frage gestellt wird, es sei denn, es gäbe eine Änderung in der Nutzen-Risiko-Bewertung der Studie. Sie gehe davon aus, dass ein akzeptierter Ansatz zur Risikoidentifikation und -minderung aus der CTA (Clinical Trial Application) in einer behördlichen Inspektion anerkannt werde, so die Organisation.

Darüber hinaus betonten Interessengruppen, dass die Leitlinie der Kommission nicht nur die Risiken der Studienteilnehmer, sondern auch solche in Bezug auf die Verlässlichkeit der Studienergebnisse in Betracht ziehen müsse. Die US-amerikanische Association of Clinical Research Organizations (ACRO) teilt mit, sie wäre überrascht, dass die Wichtigkeit eines risikogerechten Ansatzes zur Sicherstellung der Datenintegrität und der Qualität der klinischen Studie in dem Leitlinienentwurf nicht gleichermaßen betont werde, und drängte die Kommission, dieses signifikante Versäumnis angemessen aufzuholen. Schließlich empfahlen mehrere Interessengruppen, dass die Leitlinie der Kommission an die überarbeitete ICH GCP Leitlinie (ICH E6(R2) Integrated Addendum) angeglichen werden sollte, insbesondere in Bezug auf die Studienbeobachtung.

46 Rückmeldungen gab es bezüglich des achtundzwanzigseitigen Dokumentenentwurfs "Summary of Clinical Trial Results for Laypersons", Dieser Entwurf liefert Empfehlungen und Vorlagen für die Erstellung von Zusammenfassungen klinischer Studienergebnisse für Laien durch Sponsoren und Forscher. In ihrer zwanzigseitigen Antwort betont die EFPIA unter anderem, dass die EU mit Aufsichtsbehörden weltweit zusammenarbeiten solle, um eine Vorlage für die Zusammenfassung von Studien für Laien zu entwickeln, welche für Leser aller Länder, in denen die Studie durchgeführt wurde, leicht verständlich sei. Heutzutage ist die klinische Forschung vollständig globalisiert, und ein Internetzugang macht veröffentlichte Informationen weltweit abrufbar. Der Wert des neuen Dokuments werde gefährdet, wenn es mit einem EU vs. Nicht-EU-Fokus geschrieben werde, und es wäre kein guter Einsatz der Ressourcen der Sponsoren klinischer Studien, wenn diese unterschiedliche Versionen einer Zusammenfassung für Laien für globale klinische Studien schreiben müssten. Daher empfiehlt die EFPIA dringend, dass diese Leitlinie so weit wie möglich geografisch unabhängig sein sollte.

Darüber hinaus betont die EFPIA die Wichtigkeit einer laienfreundlichen Sprache bei Überschriften: Sponsoren sollten die Möglichkeit haben, gelistete Überschriften anzupassen, um innerhalb der Zusammenfassungen für Laien für Einheitlichkeit zu sorgen. Angemessener Sprachgebrauch für die Überschriften in der Vorlage sollte durch Nutzerbefragungen ermittelt werden.

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