Antworten der EMA zum Thema Bioburden

Die EMA (European Medicines Agency) beantwortet in unregelmäßigen Abständen Fragen, die sich aus dem EU-GMP Leitfaden und dessen Anhängen ergeben. Aktuell wurden 2 Fragen zum Thema Bioburden aus dem Annex 1 "Manufacture of Sterile Medicinal Products" beantwortet:

Wo soll für ein aseptisch hergestelltes Produkt das Biodurden-Monitoring stattfinden?

Annex 1 beschreibt, dass der Bioburden vor jeder Sterilisation geprüft werden soll und jede Charge zu testen ist. Bei der Routineherstellung soll die Bioburden-Bestimmung für die Bulk-Lösung unmittelbar vor der Sterilfiltration stattfinden. Wenn ein Vorfilter eingesetzt wird, sollte die Bioburden-Bestimmung vor der Vorfiltration stattfinden. Voraussetzung hier ist, dass die eigentliche Filtration unmittelbar darauf erfolgt!

Was ist das maximal akzeptierte Bioburden-Level?

Bezug nehmend auf die EMA Human and Veterinary Notes for Guidance on Manufacture of the Finished Dosage Form (CPMP/QWP/486/95 und EMEA/CVMP/126/95) wird ein Limit für den Bioburden von nicht mehr als 10 CFU/100 ml angegeben. Auch wenn ein Vorfilter verwendet wird sollte dieser Wert vor dem Vorfilter erreicht werden. Höhere Bioburden-Werte sollten nicht durch die höhere Bakterienrückhaltekapazität von 2 unmittelbar aufeinander folgenden Filtern gerechtfertigt werden.

Ausnahmen werden gesehen in Bereichen der Fermentation, bei biologischen oder pflanzlichen Komponenten oder bei Purified Water in Augenarzneimitteln. Hier sollte aber nachgewiesen werden, dass der Vorfilter in der Lage ist, den Bioburden vor der Endsterilfiltration auf einen Wert kleiner 10 CFU / 100 ml zu reduzieren.

Quellen:

  • CPMP/QWP/486/95 - Committee for proprietary medicinal products - Note for Guidance on Manufacture of the Finished Dosage Form
  • EMEA/CVMP/126/95: Committee for veterinary medicinal products - Note for Guidance: Manufacture of the Finished Dosage Form
  • EMA Questions & Answers

Autor:
Dr. Andreas Mangel
CONCEPT HEIDELBERG

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