AQL-Prüfung in der visuellen Kontrolle von Parenteralia (FAQs)

Die Frage nach der Vorgabe einer AQL-Prüfung im Rahmen der visuellen Inspektion von Parenteralia wird immer häufiger gestellt. Finden Sie einige Hinweise hierzu.

Fragen:
Ist die Durchführung der visuellen 100% Kontrolle von Parenteralia als IPC oder als Endproduktprüfung zu verstehen? Kann diese unter Verantwortung des Betriebs laufen oder muss dies durch QC erfolgen? Sind AQL-Prüfungen vorgeschrieben?

Antwort:
Die Zuordnung der Tätigkeit der 100 % - Kontrolle ist auf den ersten Blick nicht trivial. Formal wird die Tätigkeit der Herstellung zugeordnet, was nebenbei erwähnt auch von der FDA so gesehen wird . Sie ist somit auch im Sinne des § 13 Arzneimittelgesetz eine erlaubnispflichtige Tätigkeit. Weil es sich um eine 100% Kontrolle handelt ist es weder eine echte IPC noch eine stichprobenartige Endkontrolle. Da die 100 % - Kontrolle der Herstellung zugeschrieben wird, steht sie unter der Verantwortung des Herstellungsleiters.

Um die Notwendigkeit einer AQL-Prüfung zu erörtern, könnte man sich zunächst einmal auch Gedanken darüber machen, ob eine zweite 100%- Kontrolle notwendig ist. Dass in der Regel nur ein eingeschränktes Vertrauen in eine einzige 100%-Kontrolle besteht, sieht man daran, dass Firmen, die parenterale Produkte nach Japan liefern, praktisch immer eine zweite 100%-Kontrolle durchführen. Bei dieser zweiten 100%- Kontrolle werden dann auch immer weitere Schlechtobjekte aussortiert. Ein weiteres Beispiel untermauert eigentlich die Notwendigkeit einer zweiten 100%-Kontrolle:

In einer Inspektion wurde folgendes festgestellt: Aufgrund eines hohen Anteils an Schlechtobjekten (knapp 15%) in einer Charge wurde eine zusätzliche 100%-Kontrolle angeschlossen. Dabei wurden nochmals knapp 14 % Schlechtobjekte aussortiert.

Wenn auch der Anteil der kosmetischen Defekte dabei relativ groß war, so zeigt dieses Beispiel doch recht deutlich, dass zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen sind. Wesentlich ist die Sicherheit und Effektivität des Prüfprozesses und es ist nicht regulatorisch geregelt, wie diese Sicherheit erreicht wird. Was aber geregelt ist, ist dass der Prozess zum Erfolg führen muss. So heißt es beispielsweise in der USP:

"General Chapters <1> FOREIGN AND PARTICULATE MATTER
The inspection process shall be designed and qualified to ensure that every lot of all parenteral preparations is essentially free from visible particulates."

Was nichts anderes bedeutet, als dass der Prozess der visuellen Kontrolle sicherstellen soll, dass jede Charge parenteraler Zubereitungen im Wesentlichen frei von sichtbaren Partikeln ist.

Aus dieser Sicht ist es zumindest erforderlich, eine weitere Maßnahme zu etablieren, die ausreichend Sicherheit gewährt, und diese könnte neben der Variante einer zweiten 100%-Kontrolle auch eine AQL-Prüfung sein. Aus regulatorischer Sicht ist eine AQL-Prüfung nicht zwingend erforderlich, entspricht aber dem Stand der Technik. Keine AQL-Prüfung durchzuführen heißt, dass man im Rahmen der Prozessvalidierung gezeigt hat, dass die etablierte Methode nahezu 100% erfolgreich ist, was jedoch in der Praxis kaum möglich sein wird.

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