ATMP - Kritische Mängel bei einer Inspektion in den Niederlanden

Mit der Zunahme der Einrichtungen und Betrieb, die sich mit der Herstellung von neuartigen Therapien (Advanced Tharapy Medicinal Products - ATMP) befassen, steigt auch die Zahl der Inspektionen durch die Aufsichts- und Zulassungsbehörden in solchen Betrieben. In der Folge bleibt es natürlich auch nicht aus, dass im Rahmen solcher Inspektionen Mängel gefunden werden und daraus entsprechende Abweichungsberichte entstehen.

Am 25. Februar diesen Jahre inspizierte die zuständige Behörde in den Niederlanden die ERC The Netherlands B.V. Diese befasst sich offiziell mit Forschung und Entwicklung zu Gesundheit und Ernährung. Aus dieser Inspektion resultiert ein Abweichungsbericht in der EUDRA GMDP, datiert auf den 19. April.

In diesem Bericht heißt es zum betroffenen Bereich der ERC The Netherlands B.V. :

"Humanarzneimittel zu Versuchszwecken
1. Nicht konforem Herstellungsvorgänge
1.1. Sterile Produkte
   1.1.1. Aseptisch aufbereitet (Aufbereitungsverfahren für folgende Darreichungsformen)
           1.1.1.4. Kleinvolumige Flüssigkeiten
   1.1.3. Chargenzertifizierung

1.3. Biologische Arzneimittel (Liste der Produktarten)
   1.3.1. Biologische Arzneimittel (Liste der Produktarten)
           1.3.1.3. Zelltherapeutische Produkte
   1.3.2. Chargenzertifizierung (Liste der Produktarten)
           1.3.2.3. Zelltherapeutika"

Es geht dabei um ein ATMP, das autolog und allogen verwendet wird und mit dem der Patient mehrfach behandelt wird.

Das Ergebnis der Inspektion war, dass davon ausgegangen werden muss, dass der Betrieb die Anforderungen an die Gute Herstellungspraxis nicht erfüllt, die in den Grundsätzen und Leitlinien der Guten Herstellungspraxis gemäß der Richtlinie 2003/94/EG aufgeführt sind.

Im Rahmen der Inspektion wurden insgesamt dreizehn (n=13) Mängel festgestellt, von denen einer als kritischer Mangel eingestuft wurde.
Dabei ging es vor allem um fünf Hauptbestandteile, die dazu führen, dass die Sicherheit und Wirksamkeit ihres Produkts nicht ausreichend sichergestellt werden kann:

  • Qualität und Sicherheit der Ausgangsmaterialien ist nicht gewährleistet. Die Kontrolle der Chemikalien und Verbrauchsmaterialien ist unzureichend.
  • Die Qualität und Sicherheit des Endprodukts ist nicht gewährleistet. Das Produkt ist nicht ausreichend definiert und charakterisiert.
  • Die Wirksamkeit eines Gammabestrahlungsschrittes und damit die Sicherheit des Produktes ist nicht gewährleistet. Der Wechsel für den Übergang von Auftragnehmer 1 zu Auftragnehmer 2 für die Gammabestrahlung von Zellen wurde nicht wie in der GMP für ATMPs vorgesehen durchgeführt.
  • Die Vermeidung von (Kreuz-)Kontaminationen ist nicht ausreichend gewährleistet.
  • Das Umweltüberwachungsprogramm und die Personalüberwachung sind unzureichend.

Normalerweise wäre ein Rückruf eine entsprechende Maßnahme, aber da die vertriebenen Produkte bereits verabreicht wurden, war dieser nicht mehr möglich. Allerdings wurde der Vertrieb ausgesetzt.

Weitere Details findet man auf der Website der EUDRA GMDP.

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