Auswirkungen des Annex 1 Entwurfs auf Pharmawasser
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Im Dezember 2017 ist der lange erwartete Entwurf des neuen Annex 1 erschienen. Neben hauptsächlich Inhalten aus dem Bereich der Sterilproduktion sind auch einige Neuerungen in der Herstellung und Verteilung von Wasser zum Einsatz in der pharmazeutischen Produktion enthalten.
Pharmawasser hat im neuen Annex 1 Entwurf ein eigenes Unterkapitel erhalten mit insgesamt 10 Paragraphen (7.7 bis 7.16). Im aktuell gültigen Annex 1 sind es zwei: 59 & 72.
Eine ganz wesentliche Neuerung ist die Erwähnung von kalt bzw. nicht-destillativ gewonnenem WFI (Wasser für Injektionszwecke). Seit April 2017 ist es gemäß Europäischem Arzneibuch zulässig, WFI mit Methoden herzustellen, die von der Destillation abweichen. Nachdem hierzu im Sommer 2017 ein Q&A Papier der EMA veröffentlicht worden ist, waren die Erwartungen an den Annex 1 Entwurf groß, da das EMA-Papier einige wichtige Fragen offen lies. Hieran ändert nun auch der Annex 1 Entwurf leider nichts. Explizit genannt sind aber Nanofiltration/Ultrafiltration als Aufreinigungsschritte nach der finalen (RO-)Membran. Eine einfache Reverse- (bzw. Umkehr-)Osmose als Aufbereitungsschritt scheint also nicht zu genügen.
Die grundsätzliche Forderung, dass Wasser-Systeme so designt sein müssen, dass das Risiko einer mikrobiellen Kontamination minimiert wird, ist gleich geblieben. Wasser-Systeme müssen validiert sein, neu ist die explizite Forderung, saisonale Einflüsse zu berücksichtigen. Dies ist allerdings seit vielen Jahren State-of-the-Art und über das Drei-Phasenmodell in der Validierung eines Wasser-Systems abgedeckt (siehe FDA - Inspection of High Purity Water Systems).
Ebenfalls neu ist die Forderung nach turbulenter Strömung (7.10) sowie der Hinweis zur Vermeidung von dead legs sowie auf das Verlegen von Leitungen mit Gefälle (7.11). Auch ein Hinweis zu den Belüftungsfiltern, welches ein häufiger Diskussionspunkt bei Inspektionen ist, findet sich nun (7.12).
Erwähnenswert ist die Forderung nach einer "worst case" Probenahmestelle. Generell sollen sämtliche Entnahmestellen im Probenahmeplan berücksichtigt werden. Die genannte "worst case" Stelle, z.B. am Ende des Verteil-Rings, soll aber jedes Mal beprobt werden, wenn Wasser zur Herstellung entnommen wird.
Neu ist auch die explizite Forderung nach kontinuierlichem Monitoring (‚Total Organic Carbon' (TOC) und Leitfähigkeit) generell für alle WFI Systeme. Bislang war dies auch Offline (durch Probenzug) möglich.
Auf der Website der EU-Kommission finden Sie den kompletten Entwurf des neuen Annex 1.