Automatische Visuelle Inspektion: GMP-Relevanz von false reject Raten
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Bei der Validierung und beim Betrieb von vollautomatischen Inspektionsmaschinen gibt es immer wieder Probleme mit hohen false reject Raten, also einer fälschlichen Rückweisung von Gut-Objekten. Gibt es diesbezüglich GMP-Anforderungen?
Da die automatischen Inspektionssysteme in der Lage sind, auch wesentlich kleinere Partikel als der Mensch zu erkennen, tauchen immer wieder mehr oder weniger große Mengen von Objekten im Auswurf auf, die von einem Mitarbeiter in der manuellen Kontrolle als gut bewertet wurden [der Mensch gilt dabei nach wie vor als der Gold-Standard in der visuellen 100% Inspektion]. Außerdem könnte ein vollautomatisches System auch Probleme mit Luftblasen bekommen und Objekte mit Luftblasen als fehlerhaft aussortieren. Letztlich besteht die Kunst darin, das System so zu konfigurieren, dass keine Objekte mit sehr kleinen (für den Menschen nicht sichtbaren) Partikeln aussortiert werden. Es gibt Unternehmen, in denen vom automatischen System zurückgewiesene Objekte noch einmal von Mitarbeitern der manuellen Inspektion kontrolliert werden. Diese Methode birgt jedoch das Risiko, dass Objekte, die tatsächlich Mängel aufweisen, vom Mitarbeiter plötzlich als fehlerfrei bewertet werden. Die FDA wird dieses Vorgehen darüber hinaus als nicht-zulässiges "Testing-into-compliance" auffassen.
Aus dem Blickwinkel der GMP lassen sich zwei Schlussfolgerungen ziehen. Die Ausmusterung von Objekten ohne Mängel birgt kein Risiko für Patienten und scheint daher praktikabel zu sein. Andererseits könnte man auch die Qualifizierung als solche kritisieren, da ein System, das systematische Fehler macht, nicht ausreichend qualifiziert ist. In jedem Fall sollten Abnahmekriterien für den false reject/Falschauswurf definiert werden. Bei Überschreitung sind bestimmte Maßnahmen zu ergreifen, wie z. B. eine Ursachenuntersuchung und ggf. eine zusätzliche 100%-Prüfung.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es keine Vorschrift gibt, einen Grenzwert für False Rejects festzulegen. Andererseits ist es ratsam, auch für diesen Fehlausschuss einen Grenzwert festzulegen, in der Regel bei der Qualifizierung. Denn ein fehlender Grenzwert und vor allem eine sehr hohe Anzahl von guten Objekten im Schlechtauswurf kann bei einer GMP-Inspektion die gesamte Qualifizierung in Frage stellen.