Betäubungsmittel: Kabinett beschließt Neuerungen beim BfArM
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26./27. November 2024
Wie werden Arzneimittel-Medizinprodukt-Kombinationen reguliert?
Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Einrichtung einer sogenannten Cannabisagentur beim BfArM beschlossen. Grundlage soll der neu ins Betäubungsmittelgesetz eingeführte § 19 Abs. 2a bilden, der die Aufgaben einer staatlichen Stelle nach den Artikeln 23 und 28 des internationalen Einheits-Übereinkommens von 1961 definiert. Damit soll in Deutschland neben dem Import auch der Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken ermöglicht werden.
Die Aufgaben dieser dem BfArM angegliederten staatlichen Stelle sind interessant: Diese soll die geernteten Mengen von Cannabis aufkaufen und in Besitz nehmen. Miteinhergehen die Ausschreibung des Bedarfs, die Kontrolle des Cannabisanbaus, Qualitätsprüfung, und die Organisation der Belieferung von Großhändlern und Apotheken.
"Unser Ziel ist, dass schwerkranke Menschen bestmöglich versorgt werden. Wir wollen, dass für Schwerkranke die Kosten für Cannabis als Medizin von ihrer Krankenkasse übernommen werden, wenn ihnen nicht anders geholfen werden kann", so Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe.
Der beschlossene Gesetzentwurf ändert nichts an der Haltung der Bundesregierung zur Freigabe von Cannabis: Der Eigenanbau - selbst zu medizinischen Zwecken - wie auch seine Verwendung zu Rauschzwecken bleiben verboten.
Der Gesetzentwurf geht nun an den Bundesrat und wird voraussichtlich am 7. Juli 2016 in erster Lesung im Bundestag beraten.