BfArM und PEI berichten über Erfahrungen mit Remote-Pharmakovigilanz-Inspektionen

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, BfArM, und das Paul-Ehrlich-Institut, PEI, berichten in der aktuellen Ausgabe ihres "Bulletin zur Arzneimittelsicherheit" über Vor- und Nachteile von Vor-Ort-, In-House- und Remote-Pharmakovigilanz-Inspektionen. Das "Bulletin" erscheint 4x im Jahr und informiert über aktuelle Aspekte der Risikobewertung von Arzneimitteln.

Warum sind Pharmakovigilanz-Inspektionen notwendig?

Zulassungsinhaber von Humanarzneimitteln sind verpflichtet, Pharmakovigilanz-Aktivitäten durchzuführen. Zu diesen Aktivitäten gehören u.a.:

  • Das Einrichten und Betreiben eines Pharmakovigilanz-Systems (PVS),
  • Die Beauftragung eines Stufenplanbeauftragten,
  • Die wissenschaftliche Auswertung und Sammlung von Informationen,
  • Die Prüfung von Möglichkeiten zur Risikominimierung und -vermeidung,
  • Das unverzügliche Ergreifen von Maßnahmen zur Risikominimierung und -vermeidung (sofern erforderlich),
  • Die Ermittlung von Änderungen des Nutzen-Risiko-Verhältnisses.

Bei zentral zugelassenen Arzneimitteln überprüft das BfArM bzw. das PEI im Auftrag der EMA die Einhaltung der Pharmakovigilanz-Pflichten
durch den Zulassungsinhaber. Bei national zugelassenen Arzneimitteln (einschließlich Zulassungen aus MRP- und DCP-Verfahren) überwachen die beiden Bundesoberbehörden als zuständige Behörden die Einhaltung.

Laut der Behörden handelt es sich beim Großteil der durchgeführten Inspektionen um Routine-Inspektionen, bei denen in der Regel das gesamte PVS überprüft wird. Daneben gibt es aber auch anlassbezogene Inspektionen (for cause / triggered), bei denen sich der Fokus der Inspektion z.B. auf spezifische Prozesse oder Produkte richtet.

Ablauf und Umfang von Pharmakovigilanz-Inspektionen

Üblicherweise wird eine Inspektion dem Zulassungsinhaber ca. 2 bis 3 Monate vor dem Inspektionstermin ggf. mit dem Hinweis auf eine Remote-Inspektion angekündigt. Zusammen mit der Inspektionsankündigung wird eine Zusammenstellung diverser Dokumente verlangt, die der zuständigen Behörde zur Verfügung zu stellen sind. Auf Basis der eingereichten Dokumente wird dann die Agenda (u.a. Überblick über die Firma und das PVS, Eu-QPPV & Stufenplanbeauftragter, QMS, Fortbildungssystem, Datenbanken & Archivierung, Meldesystem, Verträge, PSURs, Schnittstellen zu Qualität / GMP, Risikomanagement, PSMF, etc.) erstellt, die dem Zulassungsinhaber ca. 4 bis 8 Wochen vor der Inspektion zugesandt wird. Häufig werden weitere Dokumente kurzfristig angefordert. Der Umfang der Inspektion ist abhängig von der Art der Inspektion (Systeminspektion oder for cause) und erstreckt sich, laut der Behörden, in der Regel über einen Zeitraum von 1 bis 3 Tagen.

Erfahrungen der Behörden mit Remote-Pharmakovigilanz-Inspektionen

Bis März 2020 wurden die Inspektionen seitens der Behörden in der Regel als Vor-Ort-Inspektionen beim Zulassungsinhaber durchgeführt. In begründeten Einzelfällen, z.B. wenn es sich um eine Re-Inspektion eines Zulassungsinhabers mit niedrigem Risiko handelte, wurden die Inspektionen auch im BfArM als sog. In-House-Inspektionen durchgeführt. In diesen Fällen wurden die seitens des Zulassungsinhabers erforderlichen Mitarbeitenden ins BfArM eingeladen und die Inspektionen im BfArM durchgeführt.

Die Vorteile von Remote-Inspektionen sind u.a., dass sie für Krisenzeiten (z. B. Pandemien) geeignet sind, sowie umweltfreundlich und oft zeit- und ressourcensparend sind. Laut der Oberbehörden sollte jedoch risikobasiert, z.B. "bei kritischen Zulassungsinhabern, d. h. solchen mit erkennbar unzureichender Compliance schon bei Routineabläufen, eine Vor-Ort-Inspektion durchgeführt werden", wenn die pandemische Situation dies zulässt.

Der Erfahrungsbericht der Behörden schließt damit, dass "in vielen Fällen mit sorgfältiger Vorbereitung, guter IT-Anbindung und Bereitschaft auf beiden Seiten ein PVS gleichwertig zu Vor-Ort-Inspektionen remote inspiziert werden kann". Voraussetzung ist ein bedienerfreundliches Konferenztool und eine gute technische Ausstattung (ausreichende Bandbreite). Die Remote-Inspektionen sollen laut der Behörden auch zukünftig  - neben den tatsächlichen Vor-Ort-Inspektionen - in die Inspektionsplanung mit einbezogen werden.

Weitere Informationen erhalten Sie unter BfArM/ PEI: Ausgabe 3/2021 des "Bulletin zur Arzneimittelsicherheit".

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