Brexit: Industrie sollte Zeitpläne für nötige Transfers einhalten
Seminarempfehlung
26./27. November 2024
Wie werden Arzneimittel-Medizinprodukt-Kombinationen reguliert?
In einer Erinnerung an die Interessengruppen weist die Europäische Arzneimittel-Agentur EMA darauf hin, dass - unabhängig von der Verlängerung des Datums für den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU ("Brexit") auf den 31. Oktober 2019 - Zulassungsinhaber (MAHs) die verbleibende Zeit nutzen sollten, um alle notwendigen Vorbereitungen abzuschließen. Dies bedeutet auch, dass bis zum 1. Januar 2020 alle Standorte zur Chargenprüfung vollständig in die verbleibenden EU27-Mitgliedstaaten und/oder EWR-Länder transferiert sein müssen. Auch die notwendigen Zulassungsanträge müssen bis dahin abgeschlossen sein. Dies betrifft auch MAHs, die die Erlaubnis haben, Qualitätskontrolltests in Großbritannien auch noch nach dem Brexit durchzuführen. "Der Transfer sollte schnell und grundsätzlich bis spätestens Ende 2019 abgeschlossen sein", schreibt die EMA auf ihrer entsprechenden Website. Unternehmen sollten diese Seite regelmäßig überprüfen.