BTM-Gesetz wird angepasst

Der Bundesrat hat Ende Juni 2019 das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) beschlossen. Vorab hatte der Bundestag am 6. Juni in 2./3. Lesung das Gesetz beschlossen. Den Entwurf hatte das Bundesministerium für Gesundheit am 14. November 2018 vorgelegt. Änderungen gibt es hierdurch bedingt nun bei einer Reihe anderer Gesetze, u.a. dem Arzneimittelgesetz (AMG) und dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG):

Im BtMG wurde die Ermächtigungsgrundlage in §1 Absatz 4 ergänzt. Die Änderung soll der Verbesserung des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung dienen, ist aber auch eine Umsetzung europäischen Rechts. Hier geht es darum, bestimmte psychoaktive Stoffe mit einem hohen Risiko für die öffentliche Gesundheit, einem vereinfachten und damit beschleunigten Verfahren in die Anlagen des BtMG aufzunehmen.
Parallel dazu wurde auch §19 des Grundstoffüberwachungsgesetzes an geändertes EU-Recht zu Drogenausgangsstoffen angepasst.

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