Bundeskabinett beschließt Cannabisgesetz

Das Bundeskabinett hat am 16. August 2023 den Entwurf eines "Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften" (Cannabisgesetz – CanG) beschlossen.

Im vorgelegten Referentenentwurf des BMG waren noch diese zwei neuen Gesetze vorgesehen:

  • Das Cannabisanbaugesetz - CanAnbauG in Artikel 1 und das
  • Gesetz zur Versorgung mit Cannabis zu medizinischen und medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken (Medizinal-Cannabisgesetz - MedCanG) in Artikel 2.

Im Vergleich zum Referentenentwurf sind in dem nunmehr beschlossenen Gesetzentwurf die folgenden Artikel enthalten:

  • Artikel 1: Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis (Konsumcannabisgesetz – KCanG)
  • Artikel 2: Gesetz zur Versorgung mit Cannabis zu medizinischen und medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken (Medizinal-Cannabisgesetz – MedCanG)

Das MedCanG soll sich im Wesentlichen an die in der Praxis bewährten Regelungen des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) anlehnen. Medizinisches Cannabis bleibt auch weiterhin verschreibungspflichtig.

Die wesentlichen Regelungen können der Pressemitteilung des BMG entnommen werden.

Jetzt schon den Termin vormerken: Die nächste GMP für Cannabis-Konferenz wird am 5. und 6. Juni 2024 live online stattfinden.

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