Cannabinoide: Neuerungen im Betäubungsmittelgesetz
Seminarempfehlung
27-30 August 2024
Copenhagen, Denmark
including 8 Interactive Workshops
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ist trotz der derzeitigen personellen Veränderungen weiterhin aktiv und versucht auch die Anlagen zum Betäubungsmittelgesetz so aktuell wie möglich zu halten. Mit einer aktuellen Verordnung zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes sollen neben redaktionellen Änderungen zwei weitere synthetische Cannabinoide in die Anlage II des Betäubungsmittelgesetzes aufgenommen werden:
- CUMYL-PeGaClone (SGT-151)
- CUMYL-5F-P7AICA (5-Fluor-CUMYL-P7AICA, SGT-263).
Damit soll primär der Missbrauch dieser Stoffe eingedämmt und die Strafverfolgung erleichtert werden.