Cannabis-Referenzstandards DAB

Im Bundesanzeiger vom 23. Mai 2023 wurde eine Bekanntmachung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) vom 15. Mai 2023 zum Deutschen Arzneibuch (DAB) veröffentlicht. Die Bekanntmachung listet die neuen und überarbeiteten DAB-Texte und -Monographien auf, die im Oktober 2022 von der DAB-Kommission verabschiedet wurden.

Überarbeitete Cannabis-Reagenzien

Das DAB enthält derzeit die beiden Monographien Cannabisblüten und Cannabisextrakt. Darin sind Referenzsubstanzen wie Cannabinol (CBN) und Cannabidiol (CBD) für Assay- und Reinheitstests sowie für Identitätstests (TLC) vorgeschrieben. In einer früheren Bekanntmachung des BfArM hatte der Fachausschuss Pharmazeutische Biologie überarbeitete Reagenzienbeschreibungen zur Aufnahme in die DAB empfohlen.

Die DAB 2023 enthält nun im Kapitel "N 4 Reagenzien" die folgenden überarbeiteten Texte für Cannabisreagenzien:

  • Cannabidiol RN 
  • Cannabidiol-Säure RN 
  • Cannabinol RN 
  • Delta-8-Tetrahydrocannabinol RN 
  • Delta-9-Tetrahydrocannabinol RN 
  • Delta-9-Tetrahydrocannabinol-Säure RN

Das novellierte Deutsche Arzneibuch (DAB) ist ab 1. August 2023 gültig. Die neue Fassung trägt den Titel "Deutsches Arzneibuch 2023 (DAB 2023)" und kann beim Deutschen Apotheker Verlag bezogen werden.

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