Chargenprotokolle: Wer muss überprüfen?
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26./27. November 2024
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Häufig überprüft die Sachkundige Person (Qualified Person, QP) persönlich die komplette Chargendokumentation vor der Zertifizierung. Ist dies aber Pflicht für die QP? Nein, es besteht keine Verpflichtung. Im Kapitel 4 des EU-GMP Leitfadens steht: "Es sollten schriftliche Verfahrensbeschreibungen für die Freigabe und Zurückweisung von Materialien und Produkten zur Verfügung stehen." (4.27). Es steht nicht, dass die QP sie unbedingt überprüfen muss. Gemäß Abschnitt 4.20i muss der Batch Record "durch die für die Verarbeitungsvorgänge verantwortliche Person" gebilligt werden. Der Leiter der Herstellung muss sicherstellen, "dass die Herstellungsprotokolle von einer befugten Person überprüft und unterschrieben werden, bevor sie an die Abteilung für Qualitätskontrolle weitergegeben werden" (Kapitel 2.5iii). Der Leiter der Qualitätskontrolle ist auch anschließend für die "Auswertung der Chargenprotokolle" (2.6ii) zuständig. Das bedeutet, dass, bevor ein Chargenprotokoll bei der QP landet, es mindestens zwei mal überprüft bzw. ausgewertet wurde.
Die erste Überprüfung wird durch das Herstellungspersonal durchgeführt, die zweite durch die Qualitätskontrolle bzw. in manchen Firmen durch die zuständige Qualitätsfunktion. Jedoch "sollte ein System vorhanden sein, mit dem spezielle Beobachtungen und jede Änderung kritischer Daten angezeigt werden" (4.27). So sollte die QP leicht erkennen können, ob es irgendwelche Abweichungen gibt oder Änderungen im Herstellungsprozess durchgeführt wurden, bevor sie die Charge freigibt. Die QP soll sich auf die Systeme verlassen können und wissen, was in der Herstellung vor sich geht. Eine kurze, auf eine Checkliste basierende Überprüfung der chargenbezogenen Dokumentation könnte von den Assistenten der QP zusammengestellt werden und eine Option für kritische Fragestellungen darstellen.
Für die US- amerikanische Food and Drug Administration (FDA) ist die Quality Control Unit (QCU) zuständig für die Überprüfung der Protokolle, um sicherzustellen, dass es keinen Fehler gibt (CFR 211.22)). Die QCU trägt auch die Verantwortung für die Genehmigung oder Ablehnung aller Prozeduren oder Spezifikationen. CFR 211.192 erfordert, dass alle Protokolle der Arzneimittelherstellung und Kontrollen durch die QCU überprüft und genehmigt werden, um die Übereinstimmung mit den schriftlichen Verfahren zu bestimmen, bevor ein Batch veröffentlicht oder verteilt wird.
In der ICH Q7 Leitlinie für Wirkstoffe steht, dass die Qualitätsfunktion alle einschlägigen qualitätsbezogenen Unterlagen überprüfen und genehmigen soll (2.21) inkl. Überprüfung abgeschlossener Protokolle für die Chargenherstellung und Laborkontrollen von kritischen Prozessschritten vor der Freigabe der API für die Verteilung (2.22(2)).
Gemäß Kapitel 4 ist übrigens die Chargendokumentation mindestens fünf Jahre nach der Zertifizierung der Charge durch die Sachkundige Person aufzubewahren (oder ein Jahr über das Verfalldatum, wobei der längere Zeitraum gilt).