CMDh Positionspapier zu QR Codes veröffentlicht
Die europäische Koordinierungsgruppe CMDh (Co-ordination Group for Mutual Recognition and Decentralised Procedures - Human) hat im April 2014 ein Positionspapier zur Verwendung von QR Codes auf äußeren Umhüllungen und Gebrauchsinformationen von Arzneimitteln veröffentlicht.
Grundsätzlich ist die Verwendung von Symbolen und Piktogrammen als Teil der Kennzeichnung zur Hervorhebung und Veranschaulichung wichtiger Sachverhalte möglich.
Zukünftig ist die Verwendung von QR Codes möglich. Dies gilt sowohl bei verschreibungspflichtigen als auch bei rezeptfreien Arzneimitteln.
Gemäß des CMDh Positionspapiers können Gebrauchsinformationen sowie weitere risikomindernde Hinweise über QR Codes zugänglich gemacht werden. Über den QR Code erhält der Patient immer die neueste Fassung der Gebrauchsinformation. Um mögliche Irritationen für den Patienten zu vermeiden, dass die Versionen der Gebrauchsinformationen nicht übereinstimmen, soll ein entsprechender Hinweis aufgenommen werden.
Dieses Positionspapier bezieht sich ausschließlich auf QR Codes, um Webseiten mit Informationen zu Arzneimitteln aufzurufen. Es wird klar abgegrenzt gegenüber sonstigen Barcodes, die beispielsweise als Maßnahme gegen Arzneimittelfälschungen eingesetzt werden.
Auch Hinweise zur Platzierung des QR Codes finden sich in diesem Positionspapier.
Die Verwendung des QR Codes muss im Zulassungsantrag mitgeteilt werden. Bei bereits bestehenden Zulassungen muss eine Mitteilung an die Zulassungsbehörden erfolgen.
Weitergehende Informationen finden Sie im vollständigen GMDh Positionspapier.