Covid-19: Swissmedic passt Inspektionen an
Seminarempfehlung
26./27. November 2024
Wie werden Arzneimittel-Medizinprodukt-Kombinationen reguliert?
Aufgrund der veränderten Situation der COVID-19 Pandemie und den dadurch getroffenen unterschiedlichen Maßnahmen in den Kantonen hat Swissmedic entschieden, die Durchführung von Inspektionen anzupassen. Inspektionen in Gesundheitsbereich werden nur nach vorgängiger Abklärung bzgl. Covid-19-Belastung durchgeführt.
Die Inspektionen können unter Einhaltung der empfohlenen Schutzmaßnahmen vor Ort, über (teilweise) Fernbeurteilungen oder zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden. Nicht routinemäßig geplante "For Cause" Inspektionen oder routinemäßig geplante prozessspezifische Sicherheitsprüfungen finden in der Regel vor Ort statt. Wenn Inspektionen vor Ort stattfinden, müssen die Inspektionsteilnehmer die notwendigen Schutzvorkehrungen für die Inspektion treffen (Besprechungsräume mit ausreichend Platz, Begrenzung der Teilnehmerzahl, elektronische Mittel wie Beamer zur Überprüfung von Dokumenten, Mund-Nasen-Schutz, Desinfektionsmittel, usw.).
Quelle: Swissmedic