Der neue Annex 2 des GMP Leitfadens - ein kurzes Resumee der Inhalte


Wie mit der GMP News  vom 11. September 2012 schon bekanntgegeben, tritt zum 31. Januar 2013 der neue Annex 2 des GMP Leitfadens in Kraft. Nach einer Überarbeitungszeit von rund 5 Jahren hat sich der Umfang von 5 auf 32 Seiten erhöht. Bereits der Entwurf zur 2. Kommentierung 2010 (vgl. GMP News vom 20. Mai 2010) zeigte schon die umfassende Änderung und Ergänzung, die mit der Revision vorgenommen werden sollte. Die enormen Entwicklungen im Bereich der biopharmazeutischen Produkte, besonders die Entwicklung in den Feldern der transgenen Produkte und der Neuartigen Therapien erforderten dringend eine Überarbeitung. Die erste maßgebliche Änderung zeigt sich bereits im Namen des Annex, der in der Version von 2004 nur die "Biological Medicinal Products" beinhaltete, während jetzt "Biological Active Substances" mit erfasst werden. In einer neu zugefügten Tabelle zeigt der Annex, welche Produkte und Schritte der Herstellung der Annex betrifft. Hier setzt er schon bei der Gewinnung bestimmter Produkte an, z. B. bei urinbasierten Produkten und bei den Masterzellbänken.

Der neue Annex 2 unterteilt sich, um der Vielfalt der biologischen Produkte gerecht zu werden, in 2 Teile auf. Teil 1 umfasst generelle Anforderungen zu den Themen:

1. Personal
2. Gebäude und Equipment
3. Tiere
4. Dokumentation
5. Herstellung
6. Ausgangsmaterialien und Rohstoffe
7. Saatkulturen und Zellbanksysteme
8. Arbeitsprinzipien
9. Qualitätskontrolle

Die Gliederung entspricht prinzipiell der des Vorgängers, die Zahl der Unterpunkte und damit der behandelten Details hat sich allerdings von 43 auf 70 erhöht. Aber nicht nur die Zahl, auch die erfassten Detailanforderungen für die einzelnen Unterpunkte sind um ein vielfaches umfangreicher. So werden im Abschnitt zu Gebäuden und Equipment deutlich ausführlichere Angaben zu den Anforderungen an das Design von Gebäuden und Prozessen definiert. Auch auf Besonderheiten z. B. bei der Produktion in einer "Multi-Product Facility" wird jetzt unter Punkt 8 ausführlich eingegangen.

Entsprechend der erfassten neuen Typen biologischer Produkte, ist der Abschnitt über Ausgangsmaterialien und Rohstoffe fast komplett neu bzw. umgeschrieben und z.B. mit einem umfassenden Teil zu menschlichem Gewebe und Zellen als Ausgangmaterialien ergänzt worden. Dasselbe gilt für den Abschnitt zu den "Operating Principles" im ersten Teil des Annex.

Viele der "modernen" biologischen Arzneimittel unterliegen außerhalb der GMP Leitlinien besondern Richtlinien und Gesetzen, wie dem Gentechnikgesetz, dem Gewebegesetz u.v.a. Für den Leser äußerst hilfreich sind, im Vergleich zur Vorversion, die vielfältigen Verweise auf entsprechende Guidelines und Vorgaben für die jeweiligen Produkte (z.B. Annex 14 für Blut, Geweberichtlinie, etc.).

Teil 2 des überarbeiteten Annex 2 befasst sich mit speziellen Anforderungen, die sich aus der Herkunft bzw. Typ des Produkts ergeben. Auf die folgenden Gruppen wird hier eingegangen:
1. Produkte tierischen Ursprungs
2. Allergen-Produkte - sowohl natürlichen als auch rekombinanten Ursprungs

3. Tierische Immunsera
4. Impfstoffe
5. Rekombinante Produkte
6. Monoklonale Antikörper
7. Transgene Produkte tierischen Ursprungs
8. Transgene Produkte pflanzlichen Ursprungs
9. Gentherapeutika
10. Somatische und Xenogene Zell Therapeutika und Gewebezubereitungen

Der dritte Abschnitt enthält ein Glossar mit den wichtigsten evtl. erklärungsbedürftigen Begriffen, die im Annex 2 Verwendung finden.

Weitere Details finden Sie auch im "Annex 2 - Manufacture of Biological active substances and Medicinal Products for Human
Use".

Einen Dokumentenvergleich zwischen der Vorversion des Annex 2 von 2004 und der revidierten Fassung und einen Dokumentenvergleich zwischen dem Draft von 2010 und der finalen Version von 2012 können ehemalige Teilnehmer von Concept Heidelberg-Veranstaltungen im GMP Forum herunter laden.

Bitte beachten Sie, dass das internationale Seminar "GMP Compliance for Biopharmaceuticals und der Workshop GMP for ATMP" vom 10. -12. Oktober aktuell auf dieses Thema eingehen wird.

 Autor
Axel H. Schroeder
CONCEPT HEIDELBERG

Zurück zur Newsübersicht

Kontakt

Kontaktieren Sie uns

Haben Sie Fragen?

Concept Heidelberg GmbH
Rischerstraße 8
69123 Heidelberg

Tel. :+49622184440
Fax : +49 6221 84 44 84
E-Mail: info@concept-heidelberg.de

zum Kontaktformular

NEWSLETTER

Bleiben Sie informiert mit dem GMP Newsletter von Concept Heidelberg!

GMP Newsletter

Concept Heidelberg bietet verschieden GMP Newsletter die Sie auf Ihren Bedarf hin zusammenstellen können.

Hier können Sie sich kostenfrei registrieren.