Deutsche Behörde veröffentlicht GMP-Non-Compliance Statement bzgl. indischem Hersteller

Das Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein hat ein GMP Non-Compliance Statement für einen indischen Wirkstoff-Hersteller ausgestellt. Dieser wurde aktuell über die EMA-Homepage veröffentlicht.

Im Text zum Statement wird auch auf die Ursachen, die zum Non-Compliance Statement führten, eingegangen. Es geht um einen indischen Hersteller, dessen Herstellung von Simvastatin als Wirkstoff inspiziert wurde. Identifiziert wurden primär Probleme fehlender QS-Übersicht. Insgesamt wurden 35 Mängel von der Behörde im Rahmen der Inspektion gefunden, wobei 5 als "major" klassifiziert worden sind. Die dort gefertigten Wirkstoffe bedingen deshalb eine potentielle Gefahr für Mensch und Tier, so die Aussage des Landesamts.  

Dezidiert bemängelt wurden:

  • Die Nutzung eines Enterprise Ressource Planning Systems (ERPS), mit dem auch GMP-relevante Daten verwaltet werden, ohne Einbindung in das QM-System. Der Mangel fokussiert auf eine fehlende QS-Übersicht .
  • Umpackvorgänge (Repacking) wurden ohne Dokumentation und ohne QS-Freigabe durchgeführt.
  • Die Ausgabe von Etiketten für Roh- und Wirkstoffe ist unzureichend und  auch unzureichend kontrolliert
  • Im Labor wurden gegen grundsätzliche Vorgaben bezüglich Datenintegrität verstoßen. Genannt werden beispielhaft eine manuelle Integration ohne Begründung und QS-Übersicht.
  • Der firmeninterne Ansatz zur Validierung computerisierter Systeme wurde als nicht übereinstimmend mit den üblichen Anforderungen angesehen.

Besonders "bitter" für den indischen Hersteller ist dann was in der Rubrik erfolgte/vorgeschlagene Maßnahmen durch nationale Behörden genannt werden:

  • Eine Bewertung ob ein Rückruf notwendig wird (aber mit Hinblick auf eventuelle Marktengpässe). Ferner soll eine Bewertung bezüglich eines kompletten Retests der importierten Chargen von den nationalen Behörden durchgeführt werden.
  • Der weitere Bezug von Ware sollte untersagt werden
  • Die Aufhebung bzgl. das Ungültigerklären des entsprechenden CEPs wird empfohlen, wobei die Entscheidung darüber bei der EDQM liegt
  • Der Lieferant sollte nicht in neuen Zulassungen zugelassen werden und die Behörden sollen bewerten, ob der Lieferant aus aktuellen Zulassungen gestrichen werden sollte.

In einem Kommentar wird noch darauf hingewiesen, dass der Hersteller auch ein Antibiotikum für den französischen Markt produziert. Dieser Wirkstoff stand jedoch nicht im Fokus der Inspektion...

Zusätzlich hat die spanische Behörde ebenfalls zwei GMP Non-Compliance Statements veröffentlicht. Eines betrifft einen chinesischen Wirkstoff-Hersteller, das andere einen spanischen Arzneimittelhersteller.

Das chinesische Unternehmen bekam sein CEP schon 2015 entzogen und bei dieser Inspektion kam heraus, dass die daraufhin zugesagten CAPA-Maßnahmen nicht zufriedenstellend implementiert wurden. Insgesamt fand die spanische Behörde 2 kritische und 8 major-Mängel, wobei kritische Mängel die Sicherheit und Kontrolle von Rohdaten betrafen und OOS-Bewertungen. Die Hauptmängel betrafen u.a. Prozess- und Reinigungsvalidierung.

Bei dem spanischen Hersteller von Liquida wurde insbesondere ein Mangel an Ressourcen bzgl. Räumlichkeiten, Personal und Materialien identifiziert. Die vorgeschlagenen CAPA sah die Behörde als nicht geeignet an. So sieht sie z. B. bei der Anhäufung von Aufgaben und Verantwortlichkeiten bei einigem Personal ein Qualitätsrisiko.

Auch die englische Behörde (MHRA) hat ein GMP Non-Compliance Statement verfasst. Bei ihr ging es um einen indischen Hersteller von sterilen Arzneimitteln (Lyophilisate, kleinvolumige Parenteralia und aseptisch abgefüllten Pudern). Die MHRA hat die vielen dort gefundenen Mängel (u.a. Mängel in der Raumtrennung und -klassifizierung, Mängel bei Media Fills ohne Ursachenfindung, etc.) auf einen ursächlichen Punkt gebracht: Mangel an wissenschaftlichen Kenntnissen.

Sie finden auf der EMA-Website die o.g. Statements

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