Die Datenschutzrichtlinie der MHRA
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Die UK "Medicines and Healthcare products Regulatory Agency" (MHRA) hat ihre Datenschutzbestimmungen vorgestellt. Die MHRA hat das Dokument an dem Tag veröffentlicht, an dem die Datenschutzgrundverordnung der EU in Kraft getreten ist: am 25. Mai 2018.
Das Dokument führt aus, von wem die MHRA Daten sammelt, welche Art der Daten sie verarbeitet, wie sie die Daten nutzt und mit welchen Gruppen sie die Informationen gegebenenfalls teilt. Mit einer vollständigen Darstellung dessen, wie Daten durch die Organisation fließen, enthüllt die MHRA den Umfang, in welchem sie auf die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung ihrer regulatorischen Aufgaben angewiesen ist.
Die MHRA zählt 15 Gruppen auf, von denen sie personenbezogene Daten erfasst:
- Bürger
- Mitarbeiter und ehemalige Mitarbeiter
- Kunden und Klienten
- Berater, Gutachter und andere Fachleute
- Lieferanten und Dienstleister
- Beanstandende und Anfragende
- Träger öffentlicher Ämter
- Bewerber für Komitees
- Rechtsvertreter
- Wissenschaftler und Forscher
- Gesundheits- und Pflegefachkräfte
- Hersteller und Großhändler von Arzneimitteln und Medizinprodukten
- Pharmazeutische und wissenschaftliche Organisationen
- Antragsteller für Genehmigungen, Lizenzen, Zertifikate und Inhaber einer Genehmigung
Die MHRA sammelt (und speichert) personenbezogene Daten, wenn die Website der Behörde genutzt oder die MHRA über andere Kanäle kontaktiert wird, um ihre regulatorischen Aufgaben zu erfüllen, Anfragen zu verarbeiten und ihre Dienstleistungen zu bewerben. Zu den gesammelten Daten gehören zum Beispiel Bankdaten, akademische/berufliche Qualifizierung sowie IP-Adresse und Ort. Die MHRA verarbeitet außerdem auch sensiblere personenbezogene Daten wie die politische Gesinnung und genetische oder biometrische Daten.
Die Behörde kann diese Daten unter Umständen mit mehr als 25 Gruppen teilen, zu denen Kreditauskunfteien, Schuldeneintreiber, Handelsnormen und die europäische Arzneimittelagentur EMA gehören. Die MHRA erklärt, dass sie Daten teilt, wenn es erforderlich und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen möglich ist. Das Dokument der Behörde betont mehrfach, dass ihre Bestimmungen mit den Datenschutzregelungen übereinstimmen.
Weitere Informationen finden Sie in der Mitteilung der MHRA, welche am 18. Juni 2018 aktualisiert wurde.