Die EMA aktualisiert ihre "Sammlung von Verfahren zu Behördeninspektionen"
Die "Sammlung von Gemeinschaftsverfahren zu Inspektionen und dem Austausch von Informationen" (Originaltitel: Compilation of Community Procedures on Inspections and Exchange of Information) besteht aus einer Reihe von Dokumenten, die die Grundlage der Zusammenarbeit unter den GMP-Überwachungsbehörden der einzelnen EU-Mitgliedstaaten bilden. Dieses Dokumentenwerk beginnt mit der Beschreibung eines Gerüsts für ein Qualitätssystem, über das jedes nationale GMP-Inspektorat verfügen sollte. Danach folgt eine Zusammenstellung von insgesamt 14 Verfahrensanweisungen (VAs) zu folgenden Themen:
- Schnellwarnmeldungen (rapid alerts) bei Qualitätsmängeln von Arzneimitteln (4 VAs)
- GMP-Inspektionen bei Arzneimittel- und Wirkstoffherstellern (8 VAs)
- GDP-Inspektionen (1 VA)
- Inspektionen von zentral zugelassenen Arzneimitteln (1 VA)
Ergänzend dazu enthält die "Sammlung" noch 10 Formularvorlagen, die von den GMP-Inspektoren gemäß den jeweiligen Verfahrensvorschriften zu verwenden sind. Dieses Regelwerk wird von der EMA regelmäßig gepflegt. Vor dem Hintergrund der Vorgaben aus der neuen Direktive zur Bekämpfung von Arzneimittelfälschungen (2011/62/EU) war nun eine Aktualisierung erforderlich. Die Direktive fordert, kurz zusammengefasst, folgendes:
- Lieferketten für Arzneimittel und Wirkstoffe müssen der Guten Vertriebspraxis entsprechen
- Für Vertriebsunternehmen besteht eine Anzeigepflicht
- Wirkstoff-Importe aus Drittstaaten müssen von einer GMP-Konformitätserklärung der Behörde des Exportlandes begleitet sein
- Die Behörden des Exportlandes müssen GMP-Verstöße der EU (der Behörde des Importlandes) melden
Der "Sammlung von Verfahren" wurden daher folgende neue Dokumente hinzugefügt:
- Verfahren zur Handhabung der Bekanntgabe ernsthafter GMP-Mängel durch die Behörde des Drittstaates oder durch internationale Organisationen
Zu diesem Thema wurden folgende neue Formblätter entwickelt:
- Vertriebsgenehmigung für Großhändler
- GDP-Zertifikat für Großhändler
- GDP-Zertifikat für Vertriebsunternehmen von pharmazeutischen Wirkstoffen
- Erklärung über die Nicht-Übereinstimmung mit den GDP-Regeln für Arzneimittel
- Erklärung über die Nicht-Übereinstimmung mit den GDP-Regeln für den Vertrieb pharmazeutischer Wirkstoffe
- Registrierung eines Herstellers, Importeurs oder Vertriebsunternehmens für pharmazeutische Wirkstoffe
Zur Begriffsklärung in Bezug auf die Rückübersetzung der Dokumententitel in dieser News ist noch folgendes anzumerken: Die Bezeichnung "Arzneimittel" bezieht sich nur auf Human-Arzneimittel (nicht Tierarzneimittel); bei "Pharmazeutischen Wirkstoffen" sind solche Wirkstoffe gemeint, die als Ausgangsmaterialien ("starting materials") für Human-Arzneimittel verwendet werden.
Die Verfahrensanweisungen der "Sammlung" richten sich zwar ausschließlich an Behördeninspektoren, aber sowohl Arzneimittel- wie Wirkstoffhersteller können inhaltlich daraus einen Nutzen ziehen - vor allem im Rahmen der Vorbereitung auf eine behördliche GMP-Inspektion.
Die aktualisierte Sammlung von Gemeinschaftsverfahren ist unter "Compilation of Community Procedures on Inspections
and Exchange of Information" abrufbar.
Autor
Dr. Gerhard Becker
CONCEPT Heidelberg