Die Fertigung von Arzneimitteln und Nicht-Arzneimitteln auf denselben Anlagen

Fragen nach der gleichzeitigen Nutzung von pharmazeutischer Ausrüstung zur Fertigung von Arzneimitteln und Nicht-Arzneimitteln kommen immer wieder - siehe dazu auch Folgen einer Fertigung nichtpharmazeutischer Produkte auf Pharmaanlagen. In einem aktuellen Warning Letter hat die FDA nun ihre Einstellung dazu erneut bestätigt. Wie lautet sie?

Unter der Zitierung von 21 CFR 211.67 (b), worunter schriftliche Anweisungen zur Reinigung und der Wartung von Ausrüstung gefordert werden, stellt die FDA erst einmal fest, dass die Firma freiverkäufliche Arzneimittel (Over-the-counter, OTC) fertigt. In diesem Fall sind das Hand-Desinfektionsmittel. Auf denselben Anlagen, auf denen das Hand-Desinfektionsmittel gefertigt werden, werden auch Nicht-Pharmazeutika gefertigt. Als Beispiel werden im Warning Letter Industrie-Chemikalien, z. B. Bodenreiniger, genannt. Klar benannt wird im Warning Letter, dass im Sinne von CGMP eine Fertigung von Arzneimitteln und Nicht-Arzneimitteln auf denselben Anlagen nicht akzeptabel ist!

Dieser Warning Letter betätigt die Aussagen der FDA aus der Vergangenheit, wenn es um die gleichzeitige Nutzung von Ausrüstung zur Fertigung von Arzneimitteln und Nicht-Arzneimittel geht: sie ist aus GMP-Gründen nicht gestattet. 

Sie finden den gesamten Warning Letter auf der FDA-Website

Zurück zur Newsübersicht

Kontakt

Kontaktieren Sie uns

Haben Sie Fragen?

Concept Heidelberg GmbH
Rischerstraße 8
69123 Heidelberg

Tel. :+49622184440
Fax : +49 6221 84 44 84
E-Mail: info@concept-heidelberg.de

zum Kontaktformular

NEWSLETTER

Bleiben Sie informiert mit dem GMP Newsletter von Concept Heidelberg!

GMP Newsletter

Concept Heidelberg bietet verschieden GMP Newsletter die Sie auf Ihren Bedarf hin zusammenstellen können.

Hier können Sie sich kostenfrei registrieren.