Die Rolle der visuellen Kontrolle bei der Freigabe von Parenteralia
Seminarempfehlung
26.-28. November 2024
Laut den Vorgaben der Arzneibücher (z.B. EU und US) müssen Chargen von sterilen Injektabilia zu 100% optisch bzw. visuell auf Defekte kontrolliert werden. Diese als Inprozess-Kontrolle einzustufende Prüfung muss validiert sein, ist aufgrund ihrer probabilistischen Natur aber dennoch nicht zu 100% fehlerfrei. Das bedeutet, dass die Entdeckung von Defekten, wie z.B. von Partikeln, eine Frage der Wahrscheinlichkeit ist. Die visuelle Inspektion kann ein Vorhandensein von Fehlern in der geprüften Menge nicht ausschließen. Je höher man die Detektionswahrscheinlichkeit nach oben schraubt, desto höher wird auch die sogenannte False Reject Rate, also der Ausschluss von eigentlich fehlerfreien Prüfstücken. Dies gilt sowohl für die manuelle Prüfung als auch für die Inspektion mittels eines Vollautomaten.
Wie soll nun mit der Information umgegangen werden, dass das Ergebnis einer offiziell geforderten Prüfung einer Charge vielleicht nicht zu 100% korrekt ist?
Das US Amerikanische Arzneibuch hat hierfür im Kapitel <790> eine zusätzliche Stichprobenprüfung der als gut gewerteten Behältnisse vorgesehen. Das ergänzende Kapitel <1790> ist nach langer Verzögerung (aufgrund interner US amerikanischer Diskussionen) nun auch erschienen. Vorgesehen sind sogenannte AQL-Prüfungen (Acceptable Quality Limit). Je nach Anzahl der Behältnisse in einer Charge wird nach vorgegeben AQL-Tafeln die Mustergröße bestimmt, die manuell visuell überprüft wird und in der dann nur noch eine festgelegte Anzahl Defekte gefunden werden darf. Die Anzahl hängt dabei von der Kritikalität des Defekts ab. Die Anzahl erlaubter kritischer Defekte in der AQL Prüfung sollte 0 sein, für major oder minor erlaubte Zahlen gibt die AQL-Grenze ebenfalls vor. Die USP hat hier 0,65 festgelegt. Dies hat den großen Vorteil, dass die Arzneibuchforderung, dass eine Parenteralia-Charge praktisch frei von Partikeln zu sein hat, messbar wird.
Im Europäischen Arzneibuch gibt es noch keine Forderung einer AQL-Prüfung. Aber auch in Europa gilt die AQL-Prüfung im Rahmen der Freigabe als Good Industry Practice und wird von vielen Pharma-Firmen durchgeführt. Denn auch GMP-Inspektoren ist bekannt, dass die 100% visuelle (In-Prozess)-Kontrolle nicht absolut fehlerfrei ist.
Andererseits darf die AQL-Prüfung auch nicht missbraucht werden. So könnten Firmen Chargen freigeben, von denen bekannt ist, dass sie Defekte enthalten, solange die AQL-Prüfung bestanden wird. Maßnahmen zur Untersuchung oder künftigen Vermeidung der Defekte müssten ebenfalls nicht getroffen werden. Dies entspricht nicht dem Qualitätsgedanken der pharmazeutischen Industrie. Dieser Punkt ist aber einer der Gründe, warum das ergänzende Kapitel <1790> der USP mit einer großen Verzögerung und erst nach Änderung einiger Erläuterungs-Passagen erschienen ist.