Distant Assessment - eine Option für die Zukunft?

Vor der Pandemie haben fast alle durchgeführten Audits und Inspektionen vor Ort stattgefunden. Von Zeit zu Zeit verwendeten Auditoren Fragebögen und Checklisten. Aber diese waren bzw. sind mehr oder weniger eine Ergänzung im Qualifizierungsprozess.

Als die GMP-Vorgaben und Vorschriften geschrieben und eingeführt wurden, hatte niemand an eine Pandemie oder ähnliches gedacht. Einige der Vorgaben zur Durchführung von Audits vor Ort sind daher eindeutig, zum Beispiel in Artikel 46(f) EU-Richtline 2001/83/EC:
"the holder of the manufacturing authorisation shall verify compliance by the manufacturer and distributors of active substances with good manufacturing practice and good distribution practices by conducting audits at the manufacturing and distribution sites…"

Und auch die AMWHV fordert in §11 Audits vor Ort: "Das Verfahren [der Lieferantenqualifizierung] muss, soweit es sich um Wirkstoffe zur Arzneimittelherstellung handelt, zur Feststellung der ordnungsgemäßen Herstellung die Durchführung von Überprüfungen des Herstellers vor Ort (Audits) durch hierzu ausreichend geschultes Personal des Arzneimittelherstellers vorsehen."

Fernbewertungen bzw. Distant Assessments, wie wir es seit neustem verstehen, also z.B. mit direkter Video- und Audiokommunikation, waren bislang nicht thematisiert oder gar geregelt. Letztes Jahr wurde dann aus gegebenem Anlass seitens der EU ein Fragen und Antworten Dokument erstellt, welches zumindest Fernbewertungen durch die Behörden thematisiert.

Frage und Antwort 2.2 befasst sich mit GMP-Zertifikaten und Herstellungs-/Importerlaubnissen. Aufgrund der derzeitigen Schwierigkeiten bei der Durchführung von GMP-Inspektionen vor Ort ist es den Behörden oft nicht möglich, die Gültigkeit von GMP-Zertifikaten entsprechend zu verlängern. Dies ist jetzt möglich sein, um Schwierigkeiten bei der Verfügbarkeit von Arzneimitteln zu vermeiden - und zwar bis Ende 2021. Auch die Gültigkeit von Herstellungs-/Importerlaubnissen sollte verlängert werden (sofern sie zeitlich befristet sind).

Für neue Standorte kann eine Fernbewertung ("Distant Assessment") durch eine zuständige EU/EWR-Behörde eine Option sein. Ein GMP-Zertifikat kann dann in Abhängigkeit vom Ergebnis der Bewertung erteilt werden. Es sollte jedoch angegeben werden, dass das Zertifikat auf der Grundlage einer Fernbewertung erteilt wurde. Darüber hinaus sollte eine Inspektion vor Ort durchgeführt werden, sobald die Umstände dies erlauben. Begrenzte oder kurze Vor-Ort-Inspektionen im EWR sollten derzeit ebenfalls in Betracht gezogen werden, wenn diese mit Reisebeschränkungen, gesundheitlichen Maßnahmen und anderen Einschränkungen vereinbar sind.

Wegen der COVID-19 Pandemie haben fast alle Inspektorate erst Routine-Inspektionen im In- und Ausland verschoben. Danach wurden vermehrt alternative Ansätze verwendet inkl. Distant Assessments. Ein einheitliches Verfahren war längere Zeit nicht erkennbar. Im November hat dann die EMA ein GMP/GDP-Guidance Dokument (EMA/335293/2020) für solche Fernbeurteilungen veröffentlicht, das den Inspektoren Anhaltspunkte bieten soll. Neben einer ausführlichen Definition werden auch Voraussetzungen und die wichtigsten Punkte bei Vorbereitung und Durchführung beschrieben. Die Autoren weisen jedoch klar darauf hin, dass Distant Assessments nicht als Ersatz für Vor-Ort-Inspektionen außerhalb von Krisensituationen gedacht sind und dass Vor-Ort-Inspektionen durchgeführt werden sollten, sobald die Umstände dies wieder erlauben.

Und wie steht die Industrie zu Distant Assessments?

Den Unternehmen selbst bleibt derzeit auch wenig anderes übrig, als auch auf diese Möglichkeiten zurückzugreifen. Es ist dabei empfehlenswert, dass jedes Unternehmen eine individuelle Risikobewertung durchführt und das erzielte Ergebnis genau dokumentiert. Dies sollte auch Pläne einschließen, was zu tun ist, wenn Beschränkungen aufgehoben werden, um sicherzustellen, dass die Audits vor Ort rechtzeitig wieder aufgenommen und wiederholt werden.
Wo eigene Vor-Ort-Audits bei Wirkstoff-Herstellern derzeit nicht möglich sind, kann sich die QP auf papiergestützte Audits beziehen und auch die Ergebnisse von Inspektionen der zuständigen Behörden berücksichtigen. Die Entscheidungen sollten auf einer wissenschaftlichen Grundlage und einer angemessenen und dokumentierten Risikobewertung beruhen.

Ein Distant Assessment ist also eine mögliche (und derzeit sinnvolle) Möglichkeit zur Bewertung der GMP-Compliance eines Lieferanten oder Lohnherstellers, wenn ein Vor-Ort Audit nicht möglich ist. Dies gilt auch für die Zukunft. Im Rahmen einer risikobasierten Lieferantenqualifizierung werden sicherlich vermehrt Distant Assessments durchgeführt werden, sie können und dürfen aber Vor-Ort Audit nicht ersetzen.

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