Drittes AMG-Änderungsgesetz verabschiedet
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Der Bundestag hat das Dritte Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften verabschiedet.
Das Gesetz dient u.a. der Umsetzung der europäischen Richtlinie im Bereich der Sicherheitsüberwachung von Arzneimitteln (Pharmakovigilanz). Vorgesehen ist hier insbesondere eine Begründungspflicht für ein pharmazeutisches Unternehmen, das vorübergehend oder endgültig ein Arzneimittel vom Markt nimmt.
Außerdem werden im Arzneimittelgesetz Vorschriften zur Bekämpfung des Dopings im Sport geändert. Mit diesen Änderungen werden Ergebnisse des am 24. Oktober 2012 vom Bundeskabinett beschlossenen Berichtes zur Evaluation des Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung des Dopings im Sport umgesetzt.
Voraussichtlich Anfang Juli, und damit noch vor der Sommerpause, soll das Gesetz abschließend im Bundesrat beraten und verabschiedet werden.