EC: Neue Vorgaben für "PFAS"- Untergruppe beschlossen

Im September hat die Europäische Kommission für "PFHxA" (Undecafluorhexansäure), ihrer Salze und PFHxA-verwandte Stoffe die neu beschlossenen Restriktionen verkündet und auf ihrer Webseite veröffentlicht. Hier wird sowohl in einer Mitteilung als auch im Amtsblatt der Europäischen Union über die neuen Regelungen berichtet.

Hierin wird erläutert, dass die Beschränkung von "PFHxA" und deren verwandte Stoffe, welche eine Untergruppe der "PFAS" sind, sich auf die folgenden Punkte bezieht:

  • Anwendungen, bei denen das Risiko nicht angemessen beherrscht wird,
  • Anwendungen, für die Alternativen verfügbar sind und
  • Wenn die sozioökonomischen Kosten im Vergleich zum Nutzen für die menschliche Gesundheit und die Umwelt begrenzt sind.

Beispiele hierfür werden im Folgenden aufgeführt:

  • Verwendung von "PFHxA" in Textilien für Verbraucher (z. B. Regenjacken),
  • Lebensmittelverpackungen (z. B. Pizzaschachteln), ´
  • Gemische für Verbraucher (z. B. Imprägniersprays),
  • Kosmetika (z. B. Hautpflegemittel) und
  • in einigen Anwendungen von Feuerlöschschäumen (z. B. für Schulungen und Tests), sofern dadurch die Sicherheit nicht gefährdet wird.

Weiterführende Informationen zur Beschränkung der Verwendung von "PFHxA" und deren verwandten Stoffen finden Sie auf der Webseite der Europäischen Kommission.

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