ECHA: Update für "PFAS"- Beschränkungen

Die ECHA (European Chemicals Agency) hat gemeinsam mit fünf weiteren europäischen Behörden (Dänemark, Deutschland, Niederlande, Norwegen, Schweden) das weitere Vorgehen in Bezug auf die Beschränkung von "PFAS" (per- und polyfluorierte Substanzen) aktualisiert und Ende November 2024 auf ihrer Webseite veröffentlicht.

Weiterhin werden die eingesendeten Kommentare der Konsultationsphase aus 2023 in Betracht gezogen, so dass nun auch Verwendungsmöglichkeiten von PFAS evaluiert werden konnten, die initial nicht berücksichtigt wurden.

Ebenso werden weitere Beschränkungsmöglichkeiten diskutiert. Bislang gibt es die beiden Optionen:

  • Absolutes Verbot von PFAS
  • Verbot von PFAS mit einer zeitlich limitierten Ausnahmereglung (aufgrund von mangelnden Alternativen zu PFAS)

Nun soll zusätzlich in Betracht gezogen werden, ob andere Beschränkungsarten möglich sein können. Die beiden Komitees RAC (Risk Assessment) und SEAC (Socio-Economic Analysis) prüfen derzeit diese Vorschläge, um für bestimmte Bereiche, in denen PFAS eine Anwendung finden, neben anderen Aspekten beispielsweise sozioökonomische Auswirkungen zu vermeiden. Alternative Beschränkungsoptionen könnten zum Beispiel für die Verwendung von Batterien angedacht werden.

Weiterführende Informationen zum Vorgehen der ECHA zur Beschränkung von PFAS finden Sie im News Bereich der Webseite der ECHA.

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