ECHA: Weiteres Vorgehen für "PFAS"
Seminarempfehlung
22./23. Januar 2025
Pflichten, Aufgaben und Verantwortlichkeiten bei der Herstellung von Arzneimitteln und Wirkstoffen
Im März 2024 hat die ECHA (European Chemicals Agency) das weitere Vorgehen ihrer Arbeitsgruppen in Bezug auf die Beschränkung von "PFAS" (per- und polyfluorierte Substanzen) in Europa auf ihrer Webseite veröffentlicht.
Hierfür werden die beiden Komitees RAC (Risk Assessment ) und SEAC (Socio-Economic Analysis) die im letzten Jahr eingesendeten Kommentare der Konsultationsphase in Betracht ziehen und die einzelnen Substanzgruppen in separaten Meetings erörtern und diskutieren.
Das erste Meeting hierzu fand im März 2024 statt und hatte die folgenden Stoffe zur Diskussionsgrundlage: Kosmetika, Skiwachs und Verbrauchermixturen. Zusätzlich betrachtete die Arbeitsgruppe RAC die Gefahren von PFAS und die Arbeitsgruppe SEAC konzentrierte sich auf den generellen Ansatz hierbei. Die Highlights dieses Treffens finden Sie auf der Webseite der ECHA.
Im Juni Meeting sollen Metallüberzüge/-beschichtungen und die Herstellung von Metallprodukten beleuchtet werden. Ebenso soll es weitere Diskussionen bezüglich der Gefahren von PFAS (durch das RAC) geben. Für September 2024 ist geplant die folgenden Subtanzen und Bereiche zu betrachten:
- Textilien
- Polstermaterialien
- Leder
- Bekleidung
- Teppiche (TULAC)
- Lebensmittelberührende Materialien und Verpackungen
- Erdöl und Bergbau
Weiterführende Informationen zum Vorgehen der ECHA zur Beschränkung von PFAS finden Sie im News Bereich der Webseite der ECHA.