EDQM aktualisiert Guidelines zum CEP-Verfahren

Ende letzten Jahres hat das EDQM folgende vier Guidelines aktualisiert, die Vorgaben zur Neu-Beantragung eines Certificate of Suitability (CEP) sowie zur Revision bzw. Erneuerung eines CEP enthalten:

  • Guideline on requirements for revision/renewal of Certificates of Suitability to the European Pharmacopeia Monographs (PA/PH/CEP (04) 2, 7R corr)
  • Guideline on sister files (PA/PH/CEP (09) 141 2R) mit Antragsformular
  • Management of Applications for new Certificates of Suitability and Requests for Revision or Renewal of Certificates of Suitability (PA/PH/CEP (13) 110, 2 R) mit Antragsformular
  • Content of the dossier for chemical purity and microbiological quality (PA/PH/CEP (04) 1, 6R)

Im Folgenden sind Inhalte und Änderungen in den Dokumenten kurz zusammengefasst:

Guideline on requirements for revision/renewal of Certificates of Suitability to the European Pharmacopeia Monographs

  • Aufnahme des Änderungstatbestandes: "Wechsel des Starting Materials Herstellers" mit folgenden Änderungskategorien
    - "Immediate Notification" (IN): Der neue Hersteller gehört zum gleichen Konzern.
    - "Minor" (MIN): Der neue Hersteller gehört nicht zu selben Konzern oder der neue Hersteller verwendet einen anderen Syntheseweg, der
        einen Einfluss auf die Spezifikationen des Starting Materials hat.
    - "Major" (MAJ): der neue Hersteller verwendet einen anderen Syntheseweg bzw. andere Synthesebedingungen, wodurch die
        Spezifikationen des Starting Materials beeinflusst werden oder der Herstellerwechsel erfolgt im Rahmen der Herstellung einer
        biologischen Substanz.
  • Verweis auf kürzlich erfolgte regulatorische Änderungen, z.B. in Bezug auf ICH M7 oder die Implementierung von ICH Q3D in das CEP-Verfahren (Möglichkeit, ein Risk Management Summary einzureichen).
  • Aufnahme weiterer Fälle, in denen die Revision eines bestehenden CEP nicht mehr möglich, sondern die Beantragung eines neuen separaten CEP erforderlich ist (z.B. Hinzunahme eines weiteren Herstellers für den Wirkstoff, der nicht zum gleichen Konzern gehört oder signifikante Änderung des Synthesewegs auch bei unverändertem Verunreinigungsprofil).

Guidance on applications for "sister files"

Das "sister file" Verfahren erleichtert die Einreichung eines weiteren CEP-Antrags für einen Wirkstoff, für den bereits ein CEP ausgestellt ist. Das neue CEP kann z.B. für denselben Wirkstoff, aber mit einer alternativen Spezifikation beantragt werden. Solche Antragsverfahren sind in der Regel weniger bürokratisch und können schneller bearbeitet werden.

Die revidierte Guidance berücksichtigt verschiedene Fälle, in denen das "sister file" Verfahren möglich ist oder nicht und stellt ebenfalls den Bezug her zu den ICH-Leitlinien Q11 Q&A, Q3D und M7.

Für das "sister file" Verfahren existiert ein neues Antragsformular.

Management of Applications for new Certificates of Suitability and Requests for Revision and Renewal of Certificates of Suitability

In dieser revidierten Guidance wurde die Bearbeitungsfrist für ein "sister file" Verfahren von 3 auf 2 Monate verkürzt und damit der Bearbeitungsfrist für eine "major revision" angeglichen. Dies ist die einzige Änderung in diesem Dokument, dem ebenfalls ein neues Antragsformular zugeordnet ist.

Content of the dossier for chemical purity and microbiological quality

Diese Guideline berücksichtigt ebenfalls, wie die erste oben genannte Guideline, die Fälle, in denen ein separater Antrag gestellt werden mus, wie z.B. bei einem signifikant unterschiedlichen Syntheseweg bei ansonsten gleichem Verunreinigungsprofil oder unterschiedliche Produktionsstandorte, die nicht zum gleichen Konzern gehören. Ein separates Antragsverfahren ist auch erforderlich für den Fall, dass Rohmaterial aus verschiedenen Quellen mit unterschiedlichem TSE-Risiko bezogen wird. Die ICH-Leitlinien Q11 Q&A, Q3D und M7 werden in diesem Dokument ebenfalls berücksicht.

Diese aktualisierten Guidelines haben einen erheblichen Einfluss auf die regulatorische Strategie eines Zulassungsverfahrens Das EDQM empfiehlt den Antragstellern daher dringend, diese Dokumente zu berücksichtigen, um unnötige Verzögerungen in den Antragsverfahren zu vermeiden.

Alle vier revidierten Guidelines sind seit Beginn 2019 gültig.

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