Elemental Impurities: Das sind die nächsten Schritte zur Implementierung von ICH Q3D ins Europäische Arzneibuch

Im Zuge der Einführung der ICH Q3D-Leitlinie über elementare (metallische) Verunreinigungen musste eine Reihe von Kapiteln und zahlreiche Monographien des Europäischen Arzneibuchs überarbeitet werden. Der Zeitrahmen, der hierfür zur Verfügung steht, ergibt sich aus dem vom Committee for Medicinal Products for Human Use (CHMP) festgelegten Stichtag, an dem die Bestimmungen von ICH Q3D auch für bereits zugelassene Arzneimittel anzuwenden sind: dem 1. Dezember 2017. An dieser Terminvorgabe richtete die Arzneibuchkommission den Fahrplan zur Implementierung von ICH Q3D ins Europäische Arzneibuch aus.

In einer Pressemitteilung vom 16. Januar 2017 veröffentlichte das EDQM nun die nächsten Schritte zur Einführung von ICH Q3D. Danach sieht der Plan für die Revision einiger allgemeiner Kapitel und Monographien wie folgt aus:

  • Allgemeines Kapitel 5.20 "Elemental Impurities": Teile des Geltungsumfangs und die Abschnitte der Einleitung werden wörtlich aus     ICH Q3D übernommen und es wird auf die auf der ICH-Webseite zu findende Leitlinie verwiesen.
  • Allgemeine Monographie "Pharmaceutical preparations" (2619): Diese Monographie verweist auf Kap. 5.20; dadurch werden dieses Kapitel und damit auch die Bestimmungen von ICH Q3D gesetzlich bindend
  • Allgemeine Monographie "Substances for pharmaceutical use" (2034): Diese Monographie enthält Anforderungen für die Kontrolle absichtlich bei der Herstellung zugefügter Metalle. Hier wird auch die Abwesenheit der Prüfung auf elementare Verunreinigungen in bestimmten Monographien erläutert.
  • Allgemeines Methodenkapitel 2.4.20 "Determination of elemental impurities": Hier werden Angaben zur Entwicklung von Prüfverfahren auf elementare Verunreinigungen gemacht (z.B. Probenvorbereitung, Methodenvalidierung).

Diese Kapitel und Monographien wurden auf der 156. Sitzung der Arzneibuchkommission im November 2016 adoptiert und sind zur Veröffentlichung im Supplement 9.3 (mit Implementierungsdatum 1. Januar 2018) vorgesehen.

Die Arzneibuchkommission beschloss ferner, Prüfungen auf elementare Verunreinigungen weitgehend aus den Monographien zu streichen; eine Ausnahme bilden Monographien von Substanzen natürlichen Ursprungs und Monographien, in denen Metalle beschrieben werden, für die in ICH Q3D keine PDE-Grenzwerte festgelegt sind (z.B. Aluminium und Eisen). Prüfungen auf Verunreinigungen, die aus dem Produktionsprozess stammen, werden ebenfalls entfernt. Die Kontrolle dieser Verunreinigungen liegt in der Verantwortung des Wirkstoffherstellers.

Die Kommission überprüft derzeit zusammen mit verschiedenen Expertengruppen alle Monographien. Eine Liste der überarbeiteten Monographien wird in naher Zukunft veröffentlicht.

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