EMA Guidelineentwurf zu Radiopharmazeutika im nicht-klinischen Bereich veröffentlicht

Ende 2018  veröffentlichte die EMA den lange erwarteten Leitlinien-Entwurf für Radiopharmaka im nicht-klinischen Bereich. Diese Richtlinie behandelt die Daten, die im Rahmen von Zulassungsanträgen oder klinischen Studien im Zusammenhang mit dem nicht-radioaktiven Teil von Radiopharmaka eingereicht werden müssen. Da bisher entsprechende Richtlinien fehlten, hatten die Fragen nach Leitlinien, die sich speziell auf die nicht-klinischen Testanforderungen für Radiopharmaka konzentrieren, erheblich zugenommen. Daher werden in der aktuellen Richtlinie, neben den allgemeinen nicht-klinischen Anforderungen - wie beispielsweise in den Dokumenten von ICH M3(R2), ICH S9 und ICH S6(R1) beschrieben - die Grundsätze für die nicht-klinische Datengenerierung zur Unterstützung der spezifischen klinischen Verwendung von Radiopharmaka festgelegt.

Das neue Papier gilt sowohl für die Radiodiagnostik als auch für die Strahlentherapie und bietet Leitlinien für einen gezielten Ansatz zur Beurteilung der Pharmakologie und Sicherheit des nicht-radioaktiven Teils eines Radiopharmakons. Die dargelegten Grundsätze beziehen sich auf die nicht-klinische Bewertung als Voraussetzung für die Zulassung einer klinischen Studie und für den Antrag auf Zulassung. Gemäß der bestehenden Kategorisierung in der "Radiopharmarichtlinie" (EMEA/CHMP/QWP/306970/2007 , Radiopharmaceuticals) werden die sogenannten "gebrauchsfertigen" Radiopharmaka erfasst. Allerdings kann eine Reihe der festgelegten Grundsätze auch auf die nicht-radioaktive Komponente von sogenannten "Kits" und nicht-radioaktiven chemischen Vorprodukten angewendet werden.

Die aktuellen Möglichkeiten, hochspezifische Liganden herzustellen, hat zu einer hohen Zahl von verschiedenen Radiopharmazeutika für eine Vielzahl klinischer Anwendungen geführt. Sie werden als Radiodiagnostika eingesetzt - z.B. in der Szintigraphie, zur Messung der Biodistribution oder als Strahlentherapeutika, die dem Menschen nur einmal oder, mit einer geringen Häufigkeit von Mehrfachdosen ohne messbare pharmakologische Wirkung, verabreicht werden. Fast allen gemeinsam ist, dass diese Radiopharmaka in kleinen Mengen hergestellt werden, z.B. für explorative Studien, die in der Regel nicht vollständig mit dem Ziel der Marktzulassung entwickelt werden.
Es sollten aber die gleichen Prinzipien der Sicherheitsbewertung wie bei anderen Arzneimitteln gelten, bevor Radiopharmaka in klinischen Studien am Menschen und für regulatorische Zwecke verwendet werden. Daher ist eine nicht-klinische Risikobewertung gemäß der einschlägigen Gesetzgebung erforderlich, bevor ein Radiopharmakon zuerst am Menschen verabreicht und dann klinisch entwickelt wird. Die Risikobewertung wird im Allgemeinen im nicht klinischen Programm behandelt und schlägt sich im Protokoll der klinischen Studie enthaltenen Plans zur Risikominderung nieder.

Aufgrund ihres konjugierten Designs und der Radiomarkierung sind Radiopharmazeutika eine besondere Medikamentenklasse. Sie bestehen aus einem "kalten" Teil (nicht-radioaktiv) und einem Radionuklid, das über einen Linker und/oder Chelatoren mit dem "kalten" Teil verbunden ist.
Für den Fall, dass bereits Daten und Ergebnisse zu dem betroffenen Produkt bzw. seinen Bausteinen verfügbar sind, heißt es im neuen Dokument::

"In vielen Fällen gibt es jedoch bereits Erkenntnisse über die nichtklinischen Merkmale und die klinische Erfahrung für den nicht radioaktiven Teil. Wie bei jeder anderen Einreichung kann das Vorhandensein veröffentlichter oder klinischer Daten die Notwendigkeit erübrigen, das gesamte nichtklinische Programm in Übereinstimmung mit ICH M3(R2) durchzuführen. Dies würde auch zu einer Verringerung des Tierkonsums im Einklang mit den Grundsätzen der 3R beitragen. Wichtige Faktoren sind der Grad der Evidenz über die pharmakologischen und toxikologischen Eigenschaften des nicht-radioaktiven Teils, die erwartete Massendosis des Radiopharmakons in der klinischen Studie oder für die Zulassung und Dauer der Behandlung.
Dabei ist es wichtig, physiologische Verteilungsstudien zu vermeiden, die nur der Qualitätssicherung des Prüfpräparats dienen. Diese sollten durch die Charakterisierung der Produktparameter mit modernsten Methoden obsolet gemacht werden."

Weitere Details entnehmen Sie bitte direkt dem neuen Richtlinienentwurf "Richtlinie über die nicht klinischen Anforderungen an Radiopharmaka".

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