EMA/HMPC Reflection Paper zur Aufreinigung von Extrakten

Am 16. September 2010 hat die EMA das HMPC Dokument 186645/2008 veröffentlicht zum Thema "Grad der Aufreinigung eines Extraktes, damit dieser als pflanzliche Zubereitung angesehen werden kann" (Reflection Paper on the Level of Purification of Extracts to be Considered as Herbal Preparations).

Es geht darum, dass bei unterschiedlichen Stufen in der Aufreinigung von Extrakten sowohl solche Extrakte entstehen können, die als ‚pflanzliche Zubereitung' (herbal preparation) angesehen werden und damit unter die europäischen Definitionen eines pflanzlichen Arzneimittels fallen, als auch Extrakte, nach weiteren Reinigungsschritten, die man besser als isolierte pflanzliche Verbindung bezeichnen müsste und die damit nicht mehr unter die Definition ‚pflanzliche Zubereitung' fallen.

Die endgültige Entscheidung bei den betroffenen Extrakten ist eine Fall zu Fall Entscheidung. Das Ziel dieses Reflection Papers ist es, hier eine Klärung zu schaffen, welche bestehenden Guidance Dokumente für diese unterschiedlichen Extraktformen Anwendung finden und um damit auch den Antragstellern Klarheit zu geben.

Es werden vier Punkte aufgelistet, die bei dieser Bewertung berücksichtig werden sollten:

  • der Grad der Aufreinigung
  • die Gegenwart weiterer Bestandteile, die aus der Pflanze stammen
  • das Verfahren zur Extraktion / Aufbereitung
  • Beispiele von Kategorien für Zubereitungen pflanzlichen Ursprungs

Bei den Schlussfolgerungen werden zwei Kriterien genannt, bei denen ein Material keine ‚pflanzliche Zubereitung' wäre:

1. Extrakte, die weiteren chemischen Prozessen unterworfen werden, die eine Partialsynthese vergleichbar sind (aber auch diese Zubereitungen sollen fallweise bewertet werden)
2. Extrakte, die mit isolierten Verbindungen angereichert sind

Im Annex 1 zu diesem Reflection Paper werden verschiedene Beispiele von Extrakten aufgeführt, die als pflanzliche Zubereitung angesehen werden, ebenso einige Beispiele, die keine pflanzlichen Zubereitungen darstellen sowie ein grenzwertiger Fall (‚borderline case').

Weitere Informationen finden Sie auch im vollständigen Dokument.

Autor:
Dr. Günter Brendelberger
CONCEPT HEIDELBERG

Zurück zur Newsübersicht

Kontakt

Kontaktieren Sie uns

Haben Sie Fragen?

Concept Heidelberg GmbH
Rischerstraße 8
69123 Heidelberg

Tel. :+49622184440
Fax : +49 6221 84 44 84
E-Mail: info@concept-heidelberg.de

zum Kontaktformular

NEWSLETTER

Bleiben Sie informiert mit dem GMP Newsletter von Concept Heidelberg!

GMP Newsletter

Concept Heidelberg bietet verschieden GMP Newsletter die Sie auf Ihren Bedarf hin zusammenstellen können.

Hier können Sie sich kostenfrei registrieren.