EMA veröffentlicht ICH Q9 und ICH Q10 als Teil des EU-GMP-Leitfadens
Die European Medicines Agency (EMA) hat die Übernahme des ICH Q9 und ICH Q10 als Teil 3 des EU-GMP-Leitfadens bekannt gegeben. ICH Q9 wurde bereits and Annex 20 veröffentlicht, ICH Q10 wurde dagegen noch nicht als Annex publiziert. Die folgende Erklärung ist der EMA Website entnommen:
Pharmaceutical Quality System (ICH Q10)
Das ICH Q10-Dokument zu "Pharmaceutical Quality System" wurde während des Treffens des ICH Steering Committee im Juni 2008 als Step 4 übernommen. Aufgrund des Artikels 6 der Richtlinien 2003/94/EC bzw. 91/412/EEC sind Inhaber einer Zulassung bereits verpflichtet, ein effektives pharmazeutisches Qualitätssicherungs-System zu etablieren und implementieren, um die GMP-Anforderungen zu erfüllen. Eine entsprechende Orientierungshilfe findet sich in Kapitel 1 des GMP-Leitfadens. ICH Q10 ist ein Beispiel für ein pharmazeutisches Qualitätssicherungs-System durch den gesamten Produkt-Lebenszyklus hindurch und geht daher wesentlich weiter als derzeitige GMP-Anforderungen. Allerdings gelten diese Anforderungen nicht für die Entwicklung als Teil des Lebenszyklus, schließen aber wiederum die Herstellung von Prüfpräparaten für den menschlichen Gebrauch ein. Bei der Übernahme von ICH Q10 durch die EU wurde ebenso erkannt, dass die Kapitel 1, 2 und 7 des GMP-Leitfadens überarbeitet werden sollten, um sie der Terminologie und den Konzepten in ICH Q10 anzugleichen. Der Inhalt von ICH Q10, der über den Umfang von GMP hinausgeht, ist optional. Seine Anwendung sollte Innovationen und die kontinuierliche Verbesserung erleichtern sowie die Verbindung zwischen pharmazeutischer Entwicklung und Herstellungsaktivitäten stärken. Weitere Informationen finden Sie im EMA-Dokument zu "Pharmaceutical Quality System".
Quality Risk Management (ICH Q9)
Das ICH Q9-Dokument zu "Quality Risk Management" wurde während des Treffens des ICH Steering Committee am 9. November 2005 als Step 4 übernommen. Quality Risk Management kann nicht nur in der Produktionsumgebung angewendet werden, sondern auch in Verbindung mit der pharmazeutischen Entwicklung und Vorbereitung des Qualitäts-Teils von Dossiers für die Zulassung. Die Guideline wird ebenso bei Behörden für die Bereiche der pharmazeutischen Bewertung des Qualitäts-Teils des Zulassungs-Dossiers sowie bei GMP-Inspektionen und bei vermuteten Qualitätsmangeln herangezogen. Dennoch wurde der Text aus Gründen der Stimmigkeit im März 2008 als Annex 20 in den GMP-Leitfaden integriert. Seit der Erstellung des Teils III des GMP-Leitfadens wurde erkannt, dass er besser in den Teil III passt. Als Teil der Einführung von ICH Q9 durch die EU wurde im Februar 2008 eine Ergänzung zu Kapitel 1 des GMP-Leitfadens (Quality Management) veröffentlicht, die im Juli 2008 in Kraft getreten ist. Die Ergänzung bezog die Prinzipien von Quality Risk Management in das Kapitel ein. Der Text dieses Dokuments, vormals Annex 20, bleibt optional und beschreibt Beispiele der Prozesse Anwendungen von Quality Risk Management. Weitere Informationen finden Sie im EMA-Dokument zu "Quality Risk Management".
Quelle: EMA Website