Empfehlungen des Sachverständigenausschuss für Betäubungsmittel
Am 3. Dezember 2012 fand im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die 39. Sitzung des Sachverständigenausschusses für Betäubungsmittel statt.
Der Ausschuss unabhängiger Sachverständiger nach § 1 Abs. 2 des Betäubungsmittelgesetzes berät die Bundesregierung und gibt hierzu fachliche Empfehlungen ab. Mit diesen Ausschussempfehlungen wird den - in jedem Einzelfall erforderlichen - Entscheidungen der Bundesregierung nicht vorgegriffen. Änderungen der Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes erfolgen durch Rechtsverordnungen der Bundesregierung, die der Zustimmung des Bundesrates bedürfen.
Der Sachverständigenausschuss hat der Bundesregierung empfohlen, neben Methoxetamin und Methiopropamin einige synthetische Cannabinoide und Phenylethylamine in die Anlage II aufzunehmen
Das Benzodiazepin Ethylphenidat soll in die Anlage III aufgenommen werden.
Quelle: BfArM