Endlich veröffentlicht: EMA Reflection Paper on GMP and Marketing Authorisation Holders

Im Januar 2020 veröffentlichte die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) den Entwurf eines sog. Reflection Paper mit dem Titel "Good Manufacturing Practice and the Marketing Authorisation Holder" (Gute Herstellungspraxis und der Zulassungsinhaber) und forderte die Interessengruppen zur Stellungnahme auf. Nun wurde das finale Dokument veröffentlicht. Inhalt des Dokuments sind GMP-Verantwortlichkeiten, die für Zulassungsinhaber gelten. Da nicht alle Zulassungsinhaber (Marketing Authorisation Holder, MAH) auch gleichzeitig Hersteller sind und eine Herstell- bzw. Importerlaubnis besitzen (Manufacturing/ Import Authorisation Holder, MIAH), soll hier nun Klarheit über die verschiedenen Zuständigkeiten und ihre praktische Bedeutung für Zulassungsinhaber geschaffen werde. Letztendlich war es Ziel, Verantwortlichkeiten, die in den einschlägigen Vorgabe-Dokumenten wie dem EU-GMP-Leitfaden oder auch den Richtlinien an verschiedenen Stellen beschrieben sind, in einem Dokument zusammenzufassen und ggf. zu erläutern.

MAH und MIAH

Es ist wichtig zu beachten, dass der Titel "GMP und der Zulassungsinhaber" lautet, nicht "GMP für den Zulassungsinhaber".  Das EU-Recht verlangt bislang für reine Zulassungsinhaber keine nachweisbare GMP-Kompetenz. Im Reflexionspapier werden jedoch mehrere GMP-Verantwortlichkeiten des Zulassungsinhabers beschrieben.  Da der Zulassungsinhaber die letztendliche Verantwortung für das Produkt trägt, sollte er folglich auch für die Einhaltung von GMP verantwortlich sein. Der Zulassungsinhaber ist also verpflichtet, zumindest einen Hersteller mit entsprechender Erlaubnis und Kompetenz zu beauftragen.  Viele MAHs sind zwar auch MIAHs mit entsprechender Erlaubnis und nachgewiesener GMP-Kompetenz, auf der anderen Seite sind viele MIAH kaum mehr als ein eingetragener Sitz irgendwo in der EU ohne jegliche Herstelltätigkeit.

Zu den besprochenen Themen gehören:

  • Outsourcing und technische Vereinbarungen
  • Audits und Qualifizierungsaktivitäten
  • Kommunikation mit den Produktionsstätten (z. B. Zulassungsdossiers, Änderungen, usw.)
  • Überprüfung der Produktqualität
  • Qualitätsmängel, Reklamationen und Produktrückrufe
  • Aufrechterhaltung der Arzneimittel-Versorgung
  • Kontinuierliche Verbesserung

Was ist ein Reflection Paper?

Die von der EMA veröffentlichten Dokumente lassen sich je nach ihrem Zweck in verschiedene Kategorien einteilen.  Das Folgende ist ein Auszug aus dem Verfahren für Leitlinien der Europäischen Union und zugehörige Dokumente innerhalb des pharmazeutischen Rechtsrahmens. Veröffentlicht von der EMA am 18. März 2009:
 "Ein Reflection Papaer kann erstellt werden, um den aktuellen Stand der Diskussionen zu kommunizieren oder um zu einem ausgewählten Bereich der Arzneimittelentwicklung oder einem bestimmten Thema Stellung zu nehmen. Es kann einen Rahmen für die Diskussion oder Klärung bieten, insbesondere in Bereichen, in denen sich die wissenschaftlichen Erkenntnisse schnell weiterentwickeln oder die Erfahrung begrenzt ist. Ein Reflection Paper liefert keine wissenschaftlichen, technischen oder regulatorischen Leitlinien, kann aber zur künftigen Entwicklung solcher Leitlinien oder ähnlicher Dokumente beitragen."

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