Entwürfe der FDA zu gemeinsam genutzten REMS

Die US-amerikanische Food and Drug Administration (FDA) hat zwei neue Entwürfe für Leitliniendokumente zu Risikomanagementstrategien ("Risk Evaluation and Mitigation Strategy" = REMS) veröffentlicht:

  • Development of a Shared System REMS, und
  • Waivers of the Single, Shared System REMS Requirement.

Die zwei Entwürfe wurden am 31. Mai 2018 online publiziert. Kommentare zu den beiden Entwurfsdokumenten können innerhalb der folgenden 60 Tage eingereicht werden.

Development of a Shared System REMS (Entwicklung von gemeinsam genutzten REMS)
Laut der FDA können pharmazeutische Sponsoren die REMS-Anforderungen dazu nutzen, den fristgerechten Markteintritt von Generika zu behindern. Um diesem Problem entgegenzuwirken, besagt der elfseitige Leitlinienentwurf, dass die FDA unter bestimmten Voraussetzungen Gespräche über gemeinsam genutzte REMS anstoßen wird:

  • Wenn die FDA einen Antrag auf Zulassung eines Generikums ("abbreviated new drug application" = ANDA) erhalten hat, der sich auf ein gelistetes Referenzarzneimittel ("reference listed drug" = RLD) bezieht, dessen REMS Elemente zur Sicherstellung der sicheren Anwendung ("elements to assure safe use" = ETASU) enthält;
  • Wenn die FDA einen Antrag auf Zulassung eines neuen Arzneimittels ("new drug application" = NDA) oder eines biologischen Arzneimittels ("biologic license application" = BLA) für ein Produkt erhält, welcher auf einen NDA oder BLA verweist, der einer REMS mit ETASU unterliegt, und festgestellt hat, dass das vorgeschlagene Produkt dieselben ETASU benötigt;
  • Wenn die FDA für Arzneimittel oder biologische Arzneimittel in einer Klasse mit ähnlichen schweren Risiken festgestellt hat, dass eine gemeinsam genutzte REMS den Aufwand mehrerer individueller REMS-Programme verringern kann.

Die Behörde sagt, dass sie von Antragstellern ausstehender Anträge eine Erlaubnis zur Offenlegung beantragen werde, welche es der Behörde gestatte, Besprechungen mit mehreren Antragstellern abzuhalten. Die FDA werde Kontaktinformationen für das in ausstehenden Anträgen referenzierte Produkt bereitstellen, um die Entwicklung einer gemeinsamen REMS zu erleichtern.

Die FDA betonte auch, dass sie weder Beratung für zu verhandelnde geschäftliche Vereinbarungen erteilen noch schlichtende Funktion in Streitpunkten bezüglich der Vertragsbedingungen einnehmen werde. Die Behörde werde jedoch die Erwartungen an die Antragstellers für die Entwicklung einer gemeinsamen REMS darlegen, zu denen ein vorgeschlagener zeitlicher Rahmen für diverse Meilensteine im Entwicklungsprozess für das gemeinsame System, und den Prozess für die Einreichung der vorgeschlagenen REMS gehören können. Die FDA könne falls nötig die Zusammenarbeit zwischen den Antragerstellern erleichtern, um eine gemeinsame REMS zu verwirklichen. Beispielsweise könne die FDA Telekonferenzen veranstalten, welche die Kommunikation zwischen den Antragstellern fördern.

Antragsteller, die eine gemeinsame REMS entwickeln, sollten ihre REMS für laufende Anträge bis zur Halbzeit des Antragsprozesses, oder innerhalb eines alternativen von der Behörde festgelegten zeitlichen Rahmens eingereicht haben. Um die Nachverfolgung der Einreichung zu vereinfachen, empfiehlt die FDA, dass Antragsteller mit gemeinsam genutzter REMS zusammenarbeiten, um ihre Einreichung wenn möglich am gleichen Tag zu planen, so der Entwurf.

Zusätzlich empfiehlt die FDA Antragsstellern, auf andere relevanten FDA-Ressourcen wie etwa die folgenden zurückzugreifen:

  • Leitlinienentwurf "Format and Content of a REMS Document",
  • Leitlinienentwurf "Factors in Determining When a REMS Is Necessary",
  • Leitlinie "REMS: Modifications and Revisions",
  • Leitlinienentwurf "Providing Regulatory Submissions in Electronic Format - Content of the REMS Document Using Structured Product Labeling".

Verzicht
Der zehnseitige Leitlinenentwurf "Waivers of the Single, Shared System REMS Requirement" beschreibt, wann und unter welchen Voraussetzungen die FDA auf die Anforderung eines einzelnen gemeinsam genutzten Systems verzichtet, und wie Antragsteller für Generika einen Verzicht beantragen können.

Die Leitlinie zeigt klar, dass die FDA Unternehmen zwar dazu ermutigt, zusammenzuarbeiten und ein einziges, gemeinsam genutztes System ("single, shared system" = SSS) zu bilden, die Behörde jedoch jeden Verzichtsgesuch von Fall zu Fall prüfen wird (entweder einem Gesuch des Antragstellers folgend, oder auf Initiative der Behörde selbst). Die FDA kann auf die Anforderung einer einzigen gemeinsamen REMS verzichten und es dem Hersteller des Generikums gestatten, einen anderen vergleichbaren Ansatz der ETASU nutzen, wenn die Behörde befindet, dass:

  • Der Aufwand zur Erstellung eines SSS seine Vorteile überwiegt oder
  • Ein Aspekt der REMS durch ein Patent geschützt ist, oder dass es sich um ein Geschäftsgeheimnis handelt und der Antragsteller für das Generikum nachweisen kann, dass er versucht hat, eine Nutzungslizenz für diesen Aspekt zu erhalten und jedoch gescheitert ist.

Der Leitlinienentwurf enthält außerdem Empfehlungen für Antragsteller für Generika in Bezug auf die Einreichung und darauf, was ein Verzichtsgesuch alles beinhalten sollte.

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