EU GMP Non-Compliance Report kann zu FDA-Importstopp führen

Das neue MRA-Abkommen zwischen der EU und den USA über die gegenseitige Anerkennung von GMP-Inspektionen wird umfangreich diskutiert. Dabei darf man sich nicht dem Trugschluss hingeben, dass der Inspektionsdruck aufgrund der Anerkennung von EU-Inspektionen durch die FDA jetzt abnimmt. Es gibt eine Reihe von Ausnahmen, auf die es zu achten gilt. So wird die FDA zunächst bei der zuständigen EU-Behörde nachfragen, wann die letzte GMP-Inspektion an dem betreffenden Standort durchgeführt wurde und welche GMP-Abweichungen vorgefunden wurden. Gibt es keinen aktuellen GMP-Inspektionsreport (z.B. wenn die Inspektion nicht erst kürzlich durchgeführt wurde) kann die FDA entweder eine weitere Inspektion beantragen (Artikel 10) oder selbst eine Inspektion durchführen. In dem MRA-Abkommen heißt es dazu in Artikel 11: "Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang des Antrags bestätigt die anerkannte Behörde dessen Empfang und ob sie die Inspektion innerhalb der gewünschten Fristen durchführen wird".... und weiter wörtlich: "Zur Klarstellung: Teilt die anerkannte Behörde mit, dass sie die Inspektion nicht durchführen wird, hat die antragstellende Behörde das Recht, selbst eine Inspektion der Herstellungsanlage vorzunehmen, und die Behörde, an die der Antrag gerichet war, hat das Recht, der Inspektion beizuwohnen."

Neben der Tatsache, dass die FDA in den oben ausgeführten Fällen eigene Inspektionen durchführen wird, muss auch beachtet werden, welche Auswirkungen eine EU GMP-Inspektion zukünftig für den US-Markt hat. In Artikel 8 "Anerkennung von Inspektionen" heißt es: "Für die Zwecke dieses Anhangs bedeutet das Akzeptieren eines amtlichen GMP-Dokuments, dass die darin enthaltenen Tatsachenfeststellungen nicht infrage gestellt werden." Eine amtliches GMP-Dokument ist auch der GMP Non-Compliance Report. Erklärt eine EU Behörde die GMP Non-Compliance, welche u.a. in EudraGMDP veröffentlicht wird, wird auch die FDA diese Bewertung nutzen und Maßnahmen gegen den Betrieb einleiten. Häufig wird diese Entscheidung zu einem Import Alert, also einem Import Stopp für den US Markt führen.

Erhebliche Fragen bestehen auch noch im Hinblick darauf, welche EU GMP-Inspektorate zum Stichtag 1. November anerkannt sind, denn eine Liste dieser anerkannten Behörden existiert noch nicht. Im Artikel 19 heißt es dazu: "Hat die FDA bis zum 1. November 2017 nicht für mindestens acht der in Anlage 2 genannten für Humanarzneimittel zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten eine Bewertung nach diesem Anhang vorgenommen, obwohl ihr von diesen Behörden vollständige Kompetenzbewertungsdossiers gemäß Absatz II.A.1 der Anlage 4 und im Einklang mit dem in Anlage 5 enthaltenen Zeitplan übermittelt wurden, wird die Anwendung der in Absatz 2 genannten Artikel bis zu dem Zeitpunkt verschoben, an dem die FDA die Bewertung von mindestens acht solcher Behörden durchgeführt hat."

Für Deutschland enthält der Anhang auch eine Überraschung. Denn in Deutschland sind die Bundesländer für die GMP-Überwachung zuständig. Es existiert eine Koordinationsstelle (ZLG) jedoch liegt die Verantwortung für die GMP-Überwachung allein bei den Bundesländern. Gleichwohl sieht das Abkommen vor, dass nicht die Länderinspektorate, sondern die folgenden Behörden von der FDA bewertet werden:

- Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
- Paul-Ehrlich-Institut (PEI), Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel
- Bundesministerium für Gesundheit (BMG) / Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln
- Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
- Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

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