EU-Kommission hilft bei Vorbereitung auf einen "Hard Brexit"
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Wird kein Rücknahmeabkommen zwischen der Europäischen Union (EU) und dem Vereinigten Königreich (UK) abgeschlossen, das eine Übergangszeit bis Ende 2020 vorsieht (mit der Möglichkeit einer im Rücknahmeabkommen vorgesehenen Verlängerung), wird das Vereinigte Königreich ab dem 30. März 2019 wie ein Nicht-EU-Land (letztendlich wie ein Drittland) behandelt - dies gilt insbesondere auch für die Zollbestimmungen.
Die Europäische Kommission unterstützt nun EU-Unternehmen, sich auf ein solches No-Deal-Szenario ("Hard Brexit") vorzubereiten.
Die EU-Kommission macht hierbei deutlich, dass die betroffenen Unternehmen alles Notwendige bis zum 30. März 2019 (oder vor einem verschobenen Termin) unternehmen müssen, um mögliche negative Auswirkungen zu vermeiden. Um dies zu unterstützen, hat die Europäische Kommission eine "Brexit-Checkliste" und eine eigene Website mit einer Liste von praktischen Tipps und Empfehlungen eingerichtet.