EU-Verbot von BPA und anderen Bisphenolen in Lebensmittelkontaktmaterialien
Eine neue Verordnung verbietet die Verwendung von BPA (Bisphenol A) in der EU. Insbesondere sind die Verwendung von BPA und seinen Salzen bei der Herstellung von Lebensmittelkontaktmaterialien (food contact materials, FCM) und das Inverkehrbringen von mit BPA hergestellten FCM auf dem EU-Markt verboten. Darüber hinaus dürfen FCM und Gegenstände, die unter Verwendung eines anderen Bisphenols oder Bisphenolderivats hergestellt wurden, keine BPA-Rückstände enthalten.
Hintergrund
Bisphenol A (BPA) ist eine chemische Substanz, die bei der Herstellung bestimmter FCM, wie etwa Epoxidharzen für Beschichtungen von Metallverpackungen (z. B. Lebensmittel- und Getränkedosen/-Tuben), strapazierfähigen Kunststoffen (z. B. Mehrweggetränkeflaschen) oder Anlagen für die Verarbeitung und den Transport von Lebensmitteln, verwendet wird. In geringem Maße wird es in Druckfarben und Klebstoffen verwendet, ist aber auch für die Herstellung anderer Stoffe wie BADGE (Bisphenol A-Diglycidylether) von Bedeutung, das in Beschichtungen auf Epoxidharzbasis in Lebensmittellager- und Transportbehältern wie Wein- und Biertanks verwendet wird.
Dieses Verbot gilt für die Verwendung von BPA in Verpackungen, z. B. in der Beschichtung von Metalldosen/Aluminiumtuben, und für die Verwendung von BPA in Konsumgütern, z. B. in wiederverwendbaren Plastikwasserflaschen, Wasserkühlern oder anderen Küchenutensilien.
Es gibt sehr begrenzte Ausnahmen von dem Verbot, wenn keine sicheren Alternativen zur Verfügung stehen, darunter die Verwendung von BPA bei der Herstellung von Filtermembranen aus Kunststoff, die zur Gewährleistung der mikrobiologischen Sicherheit bestimmter Lebensmittel benötigt werden und bei denen eine solche Verwendung nicht als Risiko für Verbraucher*innen angesehen wird. Es werden Übergangsfristen gelten, damit sich die Industrie anpassen kann und mögliche Unterbrechungen in der Lebensmittelkette vermieden werden.
Weitere Informationen finden Sie in der Verordnung (EU) 2024/3190 der Kommission vom 19. Dezember 2024 über die Verwendung von Bisphenol A (BPA) und anderen Bisphenolen und Bisphenolderivaten, die aufgrund spezifischer gefährlicher Eigenschaften eine harmonisierte Einstufung erhalten haben, in bestimmten Materialien und Gegenständen, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2018/213.