EudraVigilance: der neue Signal Management-Guide der EMA

Die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) aktualisierte am 12. Oktober 2017 die einleitenden Bemerkungen ihrer Leitlinie zu guter Pharmakovigilanz-Praxis (GVP), inklusive

  • Revision 3 von Modul VIII zu PASS (in Kraft seit 13. Oktober 2017),
  • Revision 1 von Modul IX zu Signal Management und seinem neuen Addendum I zu Methoden (in Kraft ab 22. November 2017)
  • Revision 1 von Modul XV zu Sicherheitskommunikation und den zugehörigen Templates (in Kraft seit 13. Oktober 2017)
  • Revision 4 von Annex I zu Definitionen und ein aktualisierter Annex 5 zu Abkürzungen.

Die Leitlinie zu Signal Management hat die Absicht zu erklären, wie Arzneimittelhersteller die überarbeitete EU-Pharmakovigilanz-Datenbank nutzen sollten. Dies soll die Industrie bezüglich Ihrer Signalmanagementverpflichtungen unterstützen, bevor die EudraVigilance-Datenbank am 22. November 2017 live geschaltet wird.

Das Modul IX der GVP-Sammlung der Behörde (in EudraLex Volume 9) führt wesentliche Verfahrensänderungen für die Industrie ein. Das Dokument erklärt, wie Unternehmen ihrer neuen rechtlichen Verpflichtung zur kontinuierlichen Überwachung der aktualisierten EudraVigilance-Datenbank nachkommen und validierte Signale innerhalb strikter Zeiträume melden sollten.

Darüber hinaus ist die neue Leitlinie klarer hinsichtlich der Frage, was als "emerging safety issue" einzustufen ist, und schafft ein besseres Verständnis für Terminologien wie "Signal Management" und "Signalbestätigung". Sie unterstützt zudem einen stärker risikobasierten Ansatz, wenn es darum geht zu entscheiden, wie regelmäßig die EudraVigilance-Datenbank geprüft werden sollte.

Die überarbeitete Version des GVP Modul IX enthält unter anderem die folgenden Terminologien und Änderungen:

  • Emerging Safety Issue: Es besteht mehr Klarheit darüber, was als "emerging safety issue" einzustufen ist. Dies soll dazu beitragen, dass das System nicht mit der Übertragung von weniger wichtigen Informationen überlastet wird. Die aktualisierte Leitlinie besagt, dass Zulassungsinhaber nur solche Sicherheitsbedenken als "emerging safety issue" übermitteln sollten, deren Dringlichkeit und Schwere keine Verzögerung in der Bearbeitung erlauben (d.h. unverzügliche regulatorische Maßnahmen und Benachrichtigung von Patienten und medizinischen Fachkreisen).
  • Alternative Prozesse oder Terminologien: Die überarbeitete Leitlinie erkennt an, dass einzelne Unternehmen gegebenenfalls alternative Signalmanagementprozesse und Terminologien verwenden, welche die Grundsätze des GVP Moduls IX beinhalten.
  • Signalvalidierung: Die Leitlinie beschreibt "Signalvalidierung" als den Prozess, bei dem die Daten, welche ein festgestelltes Signal stützen, ausgewertet werden, um seine weitere Untersuchung zu rechtfertigen. Die überarbeitete Leitlinie stellt fest, dass der Umfang der durchgeführten Bewertung bei der Signalvalidierung im Zusammenhang mit weiteren Beurteilungen variieren kann. Dies schafft für Unternehmen eine höhere Flexibilität, da die Signalvalidierung im Rahmen interner Prozesse erfolgen kann.
  • Signalbestätigung: Dies bezieht sich auf einen regulatorischen Schritt, in dem validierte Signale von einem PRAC-Berichterstatter (Pharmacovigilance Risk Assessment Committee = Ausschusses für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz) oder dem (führenden) Mitgliedsstaat für eine EU-weite Diskussion eingereicht werden.
  • Monitoring: Die überarbeitete Leitlinie gestattet es Unternehmen, flexibel zu sein und einen risikobasierten Ansatz für die Bestimmung der Häufigkeit anzuwenden, in welcher EudraVigilance-Daten geprüft werden. Sie legt jedoch fest, dass dies mindestens einmal alle sechs Monate getan werden muss. Eine häufigere Kontrolle wird empfohlen, wenn in Arzneimitteln Wirkstoffe enthalten sind, welche auf der zusätzlichen Überwachungsliste stehen (GVP Modul X). Die Überwachungshäufigkeit (inklusive Änderungen) und deren Rechtfertigung sollten gemäß den unternehmensinternen Verfahren dokumentiert werden. Dies ist eine entscheidende Änderung im Vergleich zum ursprünglichen Vorschlag, welcher für Produkte mit verschärften Monitoring eine Prüfung der Datenbank alle zwei Wochen vorsah, und monatlich für alle anderen Produkte.

Übergangsphase
Die Anforderungen für Zulassungsinhaber, EudraVigilance-Daten zu überwachen und die Behörde sowie national zuständige Behörden über validierte Signale in Kenntnis zu setzen, wird in einem Pilot erprobt, der lediglich Produkte mit einem schwarzen Dreieck (d.h. solche, welche zusätzlich überwacht werden) umfassen wird. Der Pilotversuch soll am 22. Februar 2018 starten. Abhängig von den Erfahrungen aus dem Pilot muss GVP Modul IX gegebenenfalls noch einmal überarbeitet werden.

Für weitere Informationen besuchen Sie bitte die EudraLex - Volume 9 Pharmacovigilance Guidelines Website.

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