Europäischer GMP -Inspektor entdeckt Mängel bei der Reingung und Prozessvalidierung
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4./5. Dezember 2024
Die Veröffentlichungen von GMP Mängeln in den Warning Letters der US FDA sind bekannt. Seit einigen Jahren gibt es auch ein europäisches Portal (siehe auch 85 Firmen haben GMP-Non Compliance Statements in der neuen EMA-Datenbank), auf dem Non-Compliance-Ergebnisse veröffentlicht werden.
Im August 2017 hat eine oberbayerische Behörde eine solche Nichtkonformitäts-Bescheinigung hinsichtlich GMP an einen indischen Arzneimittel-Hersteller ausgestellt - wie Sie auch schon in EU Inspektionsbeanstandungen wegen unzulänglichem Umgang mit OOS-Ergebnissen lesen konnten. Die Firma stellt feste Formen her und verpackt diese auch.
Welche Mängel wurden gefunden?
Als kritischer Mangel wurde das Nicht-Funktionieren essentieller Elemente des Pharmazeutischen Qualitätssystems genannt. Als Beispiele sind hunderte von invalidierten OOS-Ergebnissen angegeben, die ohne wissenschaftliche und rückführbare Ursachenfindung alleine aufgrund von menschlichen Fehlern invalidiert wurden. Ferner wurde als kritischer Mangel eingestuft, dass das Abweichungs- und OOS-Management (einschließlich dazugehörender Berichts- und Übersichtssysteme) so angelegt ist, dass Auffälligkeiten (Discrepancies) systematisch nicht dokumentiert werden. Die Reinigung der Räume und produktberührender Teile war nicht oder nicht erfolgreich durchgeführt worden - obwohl dies in der Herstellungs- und Verpackungsdokumenten als durchgeführt beschrieben war. Als Fazit schreibt die Behörde, dass die Integrität der Herstellungs- und Verpackungsdokumentation nicht gewährleistet ist und somit auch keine adäquate Freigabe der Produkte möglich ist. Somit könnten, aufgrund der unzureichenden Dokumentation, auch keine Mängel vom Markt untersucht werden.
Zusätzlich sind noch fünf weitere Haupt-Mängel (major) mit entsprechenden Unterpunkten genannt (die Unterpunkte sind nachfolgend nur ausschnittsweise aufgelistet):
- Abweichungs-Management und QP-Zertifizierung ( z. B.unakzeptabel hohe Grenze für die Untersuchung von Auffälligkeiten, keine Bewertung des möglichen Einflusses bei Geräteausfällen auf die Produktqualität in der Herstellungs- und Verpackungsdokumentation , usw)
- Unzureichendes Design, unzureichender Zustand und unzureichende Wartung von Räumlichkeiten und der Ausrüstung (z. B. ungeeignete Türen und Raumoberflächen, usw.)
- Reinigung der Räumlichkeiten und Ausrüstung unzureichend (dreckige Räume und Ausrüstung, unzureichende Datenintegrität bei der Reinigungsdokumentation…)
- Prozessvalidierung (keine geeignete Ursachenforschung bei fehlerhafter Prozessvalidierung, Freigabe der Herstellungsdokumentation bei fehlgeschlagener Prozessvalidierung
- OOS- Untersuchung ( kein EU-konformer Umgang mit OOS-Ergebnissen…)
Fazit
Die o.g. gravierenden GMP-Mängel führen zu Rückrufen und zur Rücknahme des GMP-Zertifkates. Ein Export in die EU darf erst wieder nach erfolgreicher Re-Inspektion erfolgen. Der gesamte Bericht ist online in der EU GMDP-Datenbank abrufbar.